Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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DGB fordert Pflegezeitgesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

(Berlin) - Angesichts der demografisch bedingt steigenden Zahl von Pflegebedürftigen und der allgemein anerkannten Notwendigkeit, die häusliche Pflege zu stärken, gewinnt die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zunehmend an Bedeutung. Um Lücken in der sozialen Sicherung und Nachteile im Erwerbsleben – zumeist weiblicher - berufstätiger pflegender Angehöriger zu vermeiden, fordert der DGB ein Pflegezeitgesetz.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erläuterte am Dienstag in Berlin die vom DGB-Bundesvorstand dazu beschlossenen Eckpunkte:

„Eine längerfristige Freistellung analog der Elternzeit mit Wiedereinstiegsgarantie greift für pflegende Angehörige nicht. Eine solche Regelung widerspräche den Interessen erwerbstätiger Frauen, den Wünschen von vielen Pflegebedürftigen und wird vor allem der Problemlage nicht gerecht. Denn Pflege ist nicht planbar – weder in ihrer Dauer noch in ihrem Verlauf.

Neben der Berufstätigkeit auch noch für eine gute Pflege zu sorgen, erfordert bessere Arbeitszeitregelungen und ein ausreichendes Angebot an professionellen Dienstleistungen. Der DGB fordert einen Rechtsanspruch auf kurzzeitige und -fristige Freistellungen, um den Pflegealltag zu organisieren – mit Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Vollzeitarbeitsplatz. Außerdem ist ein Freistellungsanspruch für Notfälle und für die Begleitung des Sterbeprozesses erforderlich. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz greift in dieser Hinsicht zu kurz. So sind zum Beispiel mehrmonatige Ankündigungsfristen für pflegende Angehörige nicht einhaltbar.

Darüber hinaus muss für Pflegezeiten über einen Monat hinaus für eine sozialrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen bei der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gesorgt werden. Auch dazu hat der DGB konkrete Vorschläge unterbreitet.

Gute Pflegedienstleistungen, gute Arbeitszeitregelungen und klare Regeln für die Sozialversicherungen müssen mit Blick auf die anstehende Pflegereform ein stimmiges Konzept ergeben. Sonst wird diese Reform zu einem Bumerang für Angehörige von Pflegebedürftigen – also vor allem Frauen. Und das wollen wir verhindern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

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