DGB kritisiert massiven Rückschritt bei EU-Lieferkettenrichtlinie
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigt sich tief besorgt über den Ausgang der gestrigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zum sogenannten „Omnibus 1“-Paket, insbesondere zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD).
Mit großem Unverständnis reagiert der DGB darauf, dass die Europäische Volkspartei (EVP) mit Hilfe der Drohung, gemeinsam mit rechten und rechtsextremen Kräften zu stimmen, einen Kompromiss mit der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D) und Renew Europe durchgesetzt hat. Dieser Kompromiss führt unter Anderem zu einer massiven Verwässerung des Anwendungsbereichs und damit zu einer deutlichen Schwächung der Wirksamkeit der Richtlinie. „Die Europäische Lieferkettenrichtlinie war ein Meilenstein für faire Globalisierung, für Arbeitnehmer*innenrechte und für ökologische Verantwortung in den globalen Lieferketten“, erklärte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Was jetzt aus dem Ausschuss kommt, ist nur noch ein Schatten des ursprünglichen Gesetzes. Besonders besorgniserregend ist, dass die EVP immer häufiger nur mittels Androhung eines Pakts mit der rechten und rechtsextremen Seite des Parlaments ihre politischen Ziele erreicht.“
Der DGB kritisiert insbesondere, dass zentrale gewerkschaftliche Forderungen – wie der Erhalt des breiten Anwendungsbereichs – aufgegeben wurden. Damit wird der Schutz von Beschäftigten entlang globaler Lieferketten erheblich eingeschränkt. Statt für klare, verbindliche Standards zu sorgen und große Unternehmen allgemein in die Pflicht zu nehmen, fallen nun nur noch verhältnismäßig wenige Unternehmen unter die Richtlinie. Besonders enttäuschend ist aus Sicht des DGB auch, dass der Einbezug von Stakeholdern – darunter Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen – im Vergleich zum Ursprungstext eingeschränkt wurde.
Darüber hinaus wurde auch der Sanktionsmechanismus geschwächt. Die Forderung des DGB nach einem europaweit harmonisierten Sanktionssystem bleibt ungehört. Damit drohen künftig unterschiedliche Bußgeldregime in den Mitgliedstaaten – ein Zustand, der dem avisierten ‚Level Playing Field‘ zuwiderläuft.
„Mit dieser Entscheidung wird nicht nur der Schutz der Beschäftigten weltweit geschwächt, sondern auch jenen Unternehmen geschadet, die bereits Verantwortung übernehmen – etwa in Ländern wie Deutschland, die eigene Lieferkettengesetze eingeführt haben“, so Yasmin Fahimi weiter. „Statt fairen Wettbewerb und Nachhaltigkeit zu fördern, droht die EU mit diesem Rückschritt die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Nachhaltigkeitsagenda zu verspielen.“
Der DGB fordert eine Kurskorrektur im Plenum des Europäischen Parlaments. Die ursprünglichen Ziele der Richtlinie, nämlich verbindliche Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten sowie faire Wettbewerbsbedingungen in der EU dürfen nicht untergraben werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand, Keithstr. 1, 10787 Berlin, Telefon: 030 24060-0
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