DGB lehnt Lockerung des Tarifrechts für Ostdeutschland ab
(Berlin) - Die von Bundesminister Manfred Stolpe geforderte Außerkraftsetzung von Bundesgesetzen, z.B. auch des Tarifrechts für Ostdeutschland, lehnte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 28. November in Berlin ab. Wenn Bundesminister Stolpe solche Möglichkeiten als "betriebliche Bündnisse für Arbeit" bezeichne, nehme er nicht zur Kenntnis, dass bereits in vielen Tarifverträgen für die neuen Bundesländer Öffnungsklauseln bestünden. Die Tarifrelation Ost-West liege bei den Grundvergütungen bei rund 90 Prozent, die bereits bestehenden Öffnungsklauseln beinhalteten vielfach Absenkungen zur Beschäftigungssicherung in Größenordnungen von 10 Prozent. Damit sei die äußerste Belastungsfähigkeit der Menschen bereits erreicht, so Putzhammer weiter.
Insbesondere müsse zur Kenntnis genommen werden, dass betriebliche Bündnisse nur dann eine gleichberechtigte Grundlage bildeten, wenn eine Mitbestimmung und Betriebsräte auf betrieblicher Ebene vorhanden seien.
Bei einer Änderung des Tarifrechts für Ostdeutschland würde die Tarifautonomie in ihren elementaren Punkten angegriffen, der Staat würde hier den Anpassungsprozess zur Lohnangleichung in den Branchen verlangsamen. Die Abwanderung aus den neuen Bundesländern liege vielfach gerade in dem geringen Lohnniveau begründet, dies müsse auch die Politik erkennen. Stolpes Vorschläge würden einen solchen Abwanderungsprozess weiter beschleunigen.
Es müsse verhindert werden, dass jetzt aus den Reihen der SPD politische Forderungen von CDU und FDP aus dem Wahlkampf erneut auf die Tagesordnung kämen - damit würde die Abwärtsspirale in den einzelnen Branchen beschleunigt. Notwendig seien jetzt Impulse für Wachstum und keine schlichte Ermöglichung einer weiteren Absenkung von Entgelten, sagte Putzhammer.
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