DGB schlägt Dreistufenplan für Pflegereform vor
(Berlin) - Der DGB hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgestellt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte dazu am Montag (23. April 2007) in Berlin:
„Die Pflegeversicherung ist ein Erfolgsmodell, das allerdings eine gründliche Erneuerung braucht. Es kommt entscheidend darauf an, die Situation in der Pflege schnellstmöglich und dauerhaft zu verbessern. Wir fordern die Koalitionspartner deshalb auf, die Pflegereform nicht auf abstrakte Finanzierungsmodelle einzuengen und notwendige Verbesserungen nicht durch ideologische Debatten zu blockieren.
Für eine Reform der Pflegeversicherung schlägt der DGB einen Dreistufenplan vor:
In ersten Schritt fordert der DGB ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege. Dazu gehört die Umsetzung integrierter Pflegeleistungen und Beratung, die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit durch Rehabilitation sowie ein Pflegezeitgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Diese Erleichterungen sind ohne größeren finanziellen Aufwand möglich und sollten unverzüglich umgesetzt werden.
Im zweiten Schritt fordert der DGB eine deutliche Aufwertung der Pflegeleistungen. Dazu gehören eine Dynamisierung der Leistungen, eine Ausweitung des Pflegebegriffs sowie eine Stärkung der häuslichen Pflege, die jedoch nicht zu Lasten der vollstationären Pflege erfolgen darf. Diese notwendigen Leistungsverbesserungen sollten über einen Steuerzuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen sowie durch einen risikoadäquaten Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung finanziert werden.
Im dritten Schritt fordert der DGB den Ausbau und die dauerhafte Sicherung der solidarischen Finanzierung. Dazu schlägt der DGB eine einheitliche Pflegeversicherung für alle vor. Der Vorschlag aus der CDU/CSU, über eine Kopfpauschale ein individuelles Pflegepflichtsparbuch einzuführen, ist gänzlich ungeeignet und würde die Pflegeversicherung mittelfristig in Frage stellen. Eine ergänzende Demografiereserve würde nur Sinn machen, wenn sie als kollektives Sondervermögen der Pflegeversicherung aufgebaut, vor staatlichen Zugriffen geschützt, den Versicherten nicht individuell zurechenbar sowie paritätisch finanziert wird. Basis einer Demografiereserve sollte der Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sein. Schließlich konnten die Unternehmen der PKV aufgrund der deutlich besseren Risikostruktur eine Rücklage von etwa 14 Milliarden Euro bilden, während die Rücklage der Pflegekassen kontinuierlich schwindet.“
Quelle und Kontaktadresse:
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