DGB stellt Eckpunkte für gutes Arbeitsrecht vor
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock hat Eckpunkte für ein gutes Arbeitsrecht vorgestellt. Die reale Arbeitswelt ist weit entfernt von der viel beschworenen Sicherheit bei Flexibilität, sagte Sehrbrock am Freitag, 19. September 2008, in Berlin. Sie sei geprägt von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerungen, der Verdrängung regulärer Beschäftigung durch Leiharbeit sowie einem ausgedehnten Niedriglohnsektor. Darauf sollte das gesetzliche Arbeitsrecht wirksame Antworten finden, so die stellvertretende DGB-Vorsitzende.
Der DGB setzt sechs Schwerpunkte für ein einheitliches Gesetzbuch für gutes Arbeitsrecht:
- Der Kündigungsschutz soll stärker der Beschäftigungssicherung dienen. Das heißt, Entlassungen, die nur der Gewinnmaximierung dienen, sind unzulässig.
- Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sollen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft. Leiharbeitsfirmen dürfen Leihbeschäftigte nicht mehr befristet einstellen.
- Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro soll festgeschrieben werden.
- Außerdem muss der Arbeitnehmerdatenschutz erstmals gesetzlich geregelt und verbessert werden. Dazu zählt ein ausdrückliches Verbot von Überwachung und Gentests.
- Soloselbstständige und Honorarkräfte, die nur oder überwiegend für einen Arbeitgeber tätig sind, sollen in Zukunft unter den Schutz des Arbeitsrechts gestellt werden.
- Arbeitgeber sollen dazu verpflichtet werden, den betrieblichen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten zu ermitteln. Weiterbildung soll während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers erfolgen.
Um das Individualarbeitsrecht in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammenzufassen, hatte Arbeitsminister Olaf Scholz im Frühjahr die Sozialpartner eingeladen, einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Der DGB hat daraufhin der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) Gespräche angeboten - unter anderem unter der Voraussetzung, dass sich die Bedingungen der Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nicht verschlechtern dürfen. Die BDA ist auf diesen Vorschlag nicht eingegangen. Die BDA hat damit eine Chance vertan, mehr Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Arbeitsrecht zu schaffen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe wäre eine solche Vereinheitlichung eine große Entlastung gewesen, die Arbeit erspart und Konfliktstoff eingedämmt hätte, sagte Sehrbrock.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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