Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB und Grüne zur Betriebsverfassung

(Berlin) - Anlässlich eines Gesprächs zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erklären Ursula Engelen-Kefer, stellvertretende DGB-Vorsitzende, Kerstin Müller, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Thea Dückert, sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag in Berlin:

„Die permanente Modernisierung in der Arbeitwelt wird durch die anstehende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nicht behindert, sondern unterstützt. Erfolgreiche Innovationsprozesse müssen betriebsindividuell, flexibel und sozial verantwortlich gestaltet sein. Auch dafür dient eine moderne Betriebsverfassung mit einem entbürokratisierten Wahlverfahren. Dies wird insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe die Hürden für die Gründung von Betriebsräten beseitigen helfen. Wer hier von Überregulierung oder gar von Entmündigung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber redet, hat vom sozialen Interessenausgleich in den Unternehmen und Betrieben nichts begriffen.

Mit der Novellierung der Betriebsverfassung werden die Arbeitsgrundlagen der Betriebsräte verbessert. Dazu werden die verbesserten Freistellungsmöglichkeiten und die Möglichkeit von Teilfreistellungen beitragen. Angesichts des Wandels in den Belegschaftsstrukturen muss die Beteiligung von Frauen durch eine verbindliche Repräsentanz in den Betriebsratsgremien vorgesehen werden. Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden dann ganz selbstverständlich, wenn es zu einem verstärkten Engagement der Frauen im Betriebsrat kommen wird. Gemeinsames Ziel ist, die Mitbestimmung in Gleichstellungsfragen zu stärken.

Die Beteiligung aller Mitarbeiter an den Entscheidungsprozessen soll gefördert werden, indem die Betriebsräte und Arbeitgeber Rechte an Arbeitsgruppen im Betrieb delegieren können. Die Ideen und Vorschläge der einzelnen Beschäftigten sollen mehr als zuvor in die Arbeit des Betriebsrats einfließen. Zu einer modernen Form der demokratischen Teilhabe im Betrieb gehören auch solche stärkeren Individual und Gruppenrechte.

Viele der zukünftigen Entwicklungen bei den Unternehmens und Betriebsstrukturen sind heute noch nicht voraussehbar. Mehr Spielräume für ein verhandelte Mitbestimmung über Betriebsratsstrukturen sind erforderlich. Die in Zukunft mögliche Vereinbarungslösung, andere Vertretungsstrukturen (z.B. Spartenbetriebsräte) festlegen zu können, ist ein richtiger Reformansatz.


Die Flexibilisierung und Differenzierung der Tarifverträge wird nur vorankommen, wenn die Inhalte und Spielregeln für die Betriebsebene gegenüber der Tarifebene klar festgelegt sind. Die duale Interessenvertretung ist ein Grundpfeiler unserer Wirtschafts und Sozialverfassung. Zum Schutz der Tarifautonomie muss der Tarifvorrang in der Betriebsverfassung (§ 77 Abs. 3 BetrVG) unangetastet bleiben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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