DGB unterstützt EU-Richtlinie zur Leiharbeit
(Berlin) - Die Entscheidung der Europäischen Kommission, einen Richtlinienvorschlag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften vorzulegen, wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nachdrücklich begrüßt. Dies erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 21. März 2002 in Berlin. Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebes - wie er jetzt in der Richtlinie festgeschrieben sei ist notwendig, um die Aushöhlung von Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durch den Einsatz von Leiharbeitskräften zu verhindern, betonte Engelen-Kefer. Auch in Deutschland könne so dem Lohndumping durch Leiharbeit weit besser entgegengewirkt werden.
Es sei schon sonderbar, wenn die deutsche Verleihbranche immer wieder andere Länder zum Vorbild für diesen Sektor erkläre, jetzt aber eine EU-Richtlinie entschieden ablehne, die lediglich die in vielen EU-Ländern geltende Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte auf alle EU-Länder ausdehnen will.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern im vergangenen Jahr sei die Vorlage der Richtlinie längst überfällig gewesen. Die EU-Kommission habe Standfestigkeit bewiesen, trotz der Widerstände der Arbeitgeber im Vorfeld, den Richtlinienentwurf zu verabschieden, so die DGB-Vize. Nun komme es darauf an, den Richtlinienentwurf in den Beratungen des Rates nicht weiter zu verwässern, betonte Engelen-Kefer.
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