Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB warnt vor Finanzmanövern auf Kosten der Beitragszahler

(Berlin) - Die von der Regierung geplanten Reformen des Arbeitsmarktes drohen die Beitragszahler in Milliardenhöhe zu belasten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf will der Bund in Zukunft die Bundesanstalt für Arbeit für neue Langzeitarbeitslose kräftig zur Kasse bitten. So soll die Bundesanstalt nach der Reform für jeden neuen Langzeitarbeitslosen, der dann das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II erhält, für drei Monate die Leistungen einschließlich der Sozialabgaben bezahlen. "Zu diesem unsachgemäßen Griff in die Kassen der Beitragszahler darf es nicht kommen", forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin.

Nach Berechnungen des DGB beläuft sich die "Strafsteuer", die den Beitragszahlern aufgebürdet werden soll, auf rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. "Die Arbeitslosenversicherung würde damit systemwidrig angezapft", warnte die stellvertretende DGB-Vorsitzende. Sie forderte die Regierung am Dienstag auf, von dieser Strafsteuer Abstand zu nehmen.

Dieser geplante Griff in die Taschen der Beitragszahler ist nach ihrer Auffassung sach- wie auch versicherungsfremd. Es wäre ein Systembruch, weil langjährig Erwerbstätige nach kurzem Arbeitslosengeldbezug in der Regel auf Sozialhilfeniveau verwiesen werden sollen. Dieses Existenzminimum würde dann aus Sozialbeiträgen mit finanziert.

"Es darf nicht sein, dass die Arbeitsämter für eine schlechte Entwicklung der Konjunktur und strukturell bedingte Arbeitslosigkeit in die Haftung genommen werden", so Engelen-Kefer. Die Bundesanstalt habe keinen Einfluss auf die Dynamik der Wirtschaft und damit auch nicht auf die Dauer der Arbeitslosigkeit.

Dieser neuerliche Verschiebebahnhof "steht außerdem im Widerspruch zu der geforderten Senkung der Lohnnebenkosten", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende weiter. Der positive Ansatz einer einheitlichen Betreuung und Vermittlung aller Arbeitsuchenden durch das Job-Center der Arbeitsämter dürfe durch die jetzt geplante Kostenverschiebung nicht unterlaufen werden. Nach Auffassung von Engelen-Kefer sollte der Aussteuerungsbetrag ersatzlos gestrichen werden. Mit einem Finanzmanöver zu Lasten der Beitragszahler werde diese Chance auf absehbare Zeit vertan.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund ( DGB ) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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