DGB will alle Arbeitsstunden absichern
(Berlin) - Der DGB-Bundesvorstand hat am Dienstag (1. Juli 2008) in Berlin gefordert, den Referentenentwurf zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten zu ergänzen. Neben den Langzeitkonten (länger als zwölf Monate) müssten auch Kurzzeitkonten, die innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden müssen, gegen Insolvenz gesichert werden.
Darüber hinaus sollten Wert- und Zeitgrenzen entfallen. Bislang sieht der Referentenentwurf eine Grenze von 7425 Euro im Westen und 6300 Euro im Osten sowie eine Karenzzeit von 27 Monaten vor, bevor der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung verpflichtet ist. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen mit 300 bis 350 nicht abgesicherten Arbeitsstunden in Vorkasse, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock.
Es könne nicht das Ergebnis dieses langen, mühsamen Prozesses sein, dass nun vor allem die Beschäftigten die Risiken der Arbeitszeitflexibilisierung zu tragen hätten, so Sehrbrock: Ich fordere die Koalition auf, deutlich nachzulegen. Alle von den Beschäftigten erarbeiteten Ansprüche müssen von Anfang an und in vollem Umfang gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers abgesichert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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