DHKT: Bundesverfassungsgericht stärkt Wirtschaftskammern
(Berlin) Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) begrüßt die am 17. Januar verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern.
Die Entscheidung bestätigt nicht nur die Berechtigung von Wirtschaftskammern, sondern maßgeblich auch die von ihnen geleistete Arbeit. Mit den klaren und deutlichen Worten des Gerichts, so der DHKT, wird auch eine in der Vergangenheit vorhandene Phase der Verunsicherung beendet.
Die Pflichtmitgliedschaft sichert, so der DHKT weiter, eine objektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen durch die Kammern. Sie garantiert Sachnähe, Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit bei der Aufgabenerfüllung.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20 /21
10117 Berlin
Telefon: 030/206190
Telefax: 030/20619460
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