DHV begrüßt Karlsruher Entscheidung zum Werbungskostenabzug bei doppelter Haushaltsführung / Schiedermair: Bundesverfassungsgericht fördert die Mobilität von Hochschullehrern
(Berlin) - Der Deutsche Hochschulverband hat die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Abzugsgrenzen bei doppelter Haushaltsführung begrüßt. Geklagt hatte ein von Frankfurt nach Berlin berufener Universitätsprofessor, dessen Ehefrau in Frankfurt berufstätig ist. Der Deutsche Hochschulverband hatte die Klage durch eine Prozesskostenhilfe unterstützt.
Die Universitätsprofessoren halten die Karlsruher Entscheidung für ein wichtiges und richtiges Signal an den Gesetzgeber, die allseits geforderte Flexibilität und Mobilität von Professoren durch eine sinnvolle Steuergesetzgebung zu fördern, sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, der Völkerrechtler Professor Dr. Hartmut Schiedermair.
Wissenschaftliche Qualität, so Schiedermair, lebe vom Wettbewerb um die klügsten Köpfe und damit von der Mobilität der Hochschullehrer. Dass der Beruf des Universitätsprofessors immer unattraktiver werde, liege unter anderem an zahlreichen Mobilitätshemmnissen. Dazu gehöre auch die zeitliche Befristung des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung, die an den Realitäten des Hochschullehrerberufes vorbeigehe.
Wie das Verfassungsgericht entschied, sei eine zeitliche Begrenzung des Werbungskostenabzuges auf zwei Jahre ein Eingriff in die Aufgabenverteilung in der Ehe, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der deutschen Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit über 18.500 Mitgliedern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV)
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680