Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

DHV wirbt für ein "Elternzeitausgleichssemester" / Kempen: "Qualifikationshindernisse durch Elternzeit beseitigen"

(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) plädiert für die Einführung eines sogenannten "Elternzeitausgleichssemesters". Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft fördern. Antragsberechtigt sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf zeitlich befristeten Qualifikationsstellen sein. Nach mindestens sechsmonatiger Elternzeit soll die Möglichkeit bestehen, für die Dauer von bis zu zwei Semestern von Lehrverpflichtungen befreit zu werden, um wieder Anschluss in der Forschung zu erhalten. Das "Elternzeitausgleichssemester" soll ausschließlich der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers dienen und Forschungsfreiräume schaffen.

"Trotz einiger Verbesserungen bestehen in der Wissenschaft weiterhin viele Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinen", erläuterte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen den Vorschlag. Hierin liege unverändert eine maßgebliche Ursache für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft. Obwohl der Anteil an Frauen in der Berufsgruppe der Hochschullehrer in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen habe, sei gegenwärtig nicht einmal jede vierte Professur mit einer Frau besetzt. Mitverantwortlich dafür sei, dass die Familiengründung zeitlich in die Phase der Qualifikation (Dissertation, Habilitation, Juniorprofessur und vergleichbares) falle. "Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist allerdings kein frauenspezifisches, sondern ein geschlechtsunabhängiges Problem", so Kempen weiter. "Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass es vor allem Frauen sind, die - vor die Alternative Familie oder Beruf gestellt - ihre berufliche Karriere zurückstellen, wünschen sich z
unehmend auch Väter mehr Zeit für ihre Kinder. Diesem gesellschaftlichen Wandel müssen die Hochschulen Rechnung tragen."

Einen wichtigen Beitrag dazu könne ein "Elternzeitausgleichssemester" leisten, das sich aus den Spezifika des Wissenschaftsbetriebs herleiten lasse. "Um in der Wissenschaft Karriere machen zu können, ist es insbesondere in der Qualifizierungsphase essentiell, zu forschen und regelmäßig zu publizieren", betonte Kempen.

Bei der Umsetzung eines "Elternzeitausgleichssemesters" seien zunächst die Länder am Zug. Rechtlich könnten nur sie eine zeitweilige Verringerung des Lehrdeputats durch eine Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung oder durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes herbeiführen. Der DHV unterbreitet dazu den folgenden Formulierungsvorschlag:

"Von der Lehrverpflichtung wird auf Antrag für ein Semester freigestellt, wer eine Elternzeit von sechs Monaten in Anspruch genommen hat. Dauert die Elternzeit länger als sechs Monate, kann auf Antrag die Befreiung von der Lehrverpflichtung bis zu einem Studienjahr betragen."

Um flächendeckend ein "Elternzeitausgleichssemester" für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchzusetzen, sollte nach Ansicht des DHV auch der Bund eine wichtige Rolle übernehmen. "Er könnte flankierend ein Programm zur Finanzierung von Lehrvertretungen auflegen, die durch die Gewährung eines ,Elternzeitausgleichssemesters' für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler notwendig werden", so Kempen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18-20, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Fax: (0228) 9026680

(rf)

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