Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

Diagnostica-Industrie fordert transparente und schnelle Verfahren / VDGH legt Fünf-Punkte-Papier zur Bundestagswahl vor

(Marburg) - Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig schneller von innovativen labordiagnostischen Verfahren profitieren. Dafür hat sich der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in einem Fünf-Punkte-Papier zur Bundestagswahl ausgesprochen, das heute (2.8.) in Frankfurt veröffentlicht wurde.

Der VDGH fordert von der Politik innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. "Nur dann kann die Labordiagnostik ihren medizinischen wie volkswirtschaftlichen Nutzen voll ausspielen", betonte der VDGH-Vorsitzende Dr. Volker Oeding in Frankfurt. Denn Labormedizin ermögliche Krankheitsfrüherkennung und eine personalisierte Medizin, Qualitätssteigerung in der medizinischen Versorgung und nachweisliche Kostensenkungen für das Gesundheitswesen. Gleichzeitig sorgten die Investitionen in Produktion, Forschung und Entwicklung für volkswirtschaftliche Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze.

In dem Papier setzt sich der Verband, der rund 90 Unternehmen vertritt, die Reagenzien und Diagnosegeräte für die ärztliche Praxis herstellen, mit dem Aufnahmeverfahren neuer Labortests in den Leistungskatalog der GKV, mit der sektoralen Budgetierung der Gesundheitsausgaben, mit den Vorsorgeprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen sowie mit Selbstzahlerleistungen und der Gendiagnostik auseinander.

Im Einzelnen fordert der VDGH, das bisherige intransparente, langwierige Verfahren in der gemeinsamen Selbstverwaltung für die Aufnahme neuer Labortests müsse beschleunigt, transparenter und in einer definierten Frist abgeschlossen werden. Patienten und Herstellern sollte ein eigenständiges Antrags- und Anhörungsrecht eingeräumt werden.

Der VDGH wendet sich gegen falsche Anreize für den Arzt, auf sinnvolle Tests zu verzichten, weil dadurch eine optimale, insbesondere aber Kosten sparende Versorgung des Patienten erschwert werde. Darüber hinaus müsse die Selbstverwaltung von Gesetzlichen Krankenkassen und Ärzteschaft verpflichtet werden, den Katalog ihrer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens anzupassen.

Der Gesetzgeber müsse zudem anerkennen, dass längst nicht mehr alle medizinisch sinnvollen Tests von den Krankenkassen bezahlt würden und von den Patienten selbst gezahlte Tests eine im Einzelfall sinnvolle Ergänzung der GKV-Versorgung sind.

Für die Akzeptanz der Gendiagnostik hält es der VDGH für erforderlich, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung für diesen Bereich schnell gesetzlich zu definieren und umzusetzen. Andernfalls drohe eine Ablehnung der Gendiagnostik, was den Chancen, die diese neue Technik bietet, genauso schaden würde wie dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V., c/o Dr. rer. nat. Jürgen Knopp Lindenweg 1, 35041 Marburg Telefon: 069/2556-1729, Telefax: 069/236650

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