Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)
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Diakonie-Tarife: 118mal an der Spitze

(Berlin) - Diakonische Tarife vergüten in der Sozialwirtschaft in vielen Fällen am Besten, zeigt der neue unabhängige Tarifvergleich des Fachmagazins „Wohlfahrt Intern“. Betrachtet man beispielsweise die durchschnittlichen Stundensätze in unterschiedlichen Berufsgruppen, liegen die diakonischen Arbeitsvertragsrichtlinien oder kirchengemäßen Tarifverträge in fast jedem zweiten Fall ganz vorne, stellt der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) fest. Betrachtet wurden die Löhne von 43 Berufsgruppen nach einem, fünf und 25 Jahren in Ost und West. In 118 Fällen liegen die diakonische Tarifwerke an der Spitze. Zum Vergleich: Der von Gewerkschaften immer wieder eingeforderte Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes liegt lediglich 21mal und damit deutlich weniger als jedem zehnten Fall ganz vorne.

Diakonischer Weg führt zu attraktiven Gehältern
„Der jährliche unabhängige Tarifvergleich belegt einmal mehr, dass unser Weg der Tarifgestaltung in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu attraktiven Arbeitsbedingungen führt. Er bietet ein Höchstmaß an Verlässlichkeit – sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Klienten, da wir auf Konsens und Schlichtung statt Arbeitskämpfe setzen“, resümiert die Vorstandsvorsitzende des VdDD, Johanne Hannemann. „Faire Gehälter können in fairen Strukturen beschlossen werden.“

Besonders Berufseinsteiger profitieren
Insbesondere Berufseinsteiger kommen in der Diakonie häufig auf die besten Gehälter. Dabei stechen die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland besonders in Auge, die im Westen in elf und im Osten sogar in 21 Berufsgruppen vorne liegen. Besonders gut schneiden auch die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Bayern und Hessen-Nassau ab.

Kinderzulage gibt es nur bei kirchlichen Arbeitgebern
Zusätzlich zu den Gehältern, Berufs- und Schichtzulagen bieten die diakonischen Unternehmen viele weitere Zusatzleistungen. Dazu gehört beispielsweise mit der kirchlichen Zusatzversorgung eine eigene betriebliche Altersversorgung, die zum größten Teil vom Arbeitgeber finanziert wird. Darüber hinaus gibt es ausschließlich in den kirchlichen Unternehmen von Diakonie und Caritas eine monatliche Kinderzulage von bis zu 160 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind.

Für die Auswertung des Magazins „Wohlfahrt Intern“ wurde eine Auswahl von Tarifwerken der Sozialwirtschaft herangezogen. Dabei flossen die bis Ende Oktober 2025 beschlossenen Entgelttabellen mit Stichtag 1.1.2026 ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 8847170-0

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