Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
Anzeige

Die Bundesländer stehen nunmehr in der Pflicht!

(Hannover) - Die deutschen Städte und Gemeinden bekennen sich nachdrücklich zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kleinkinderbetreuung.

Die deutschen Städte und Gemeinden bekennen sich nachdrücklich zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kleinkinderbetreuung. „Der Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat in den Städten und Gemeinden höchste Priorität“, so der Vorsitzende des Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Stadt Troisdorf, anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses heute (17. Oktober 2008) in Hannover. Deshalb unterstützt der Ausschuss auch grundsätzlich das vom Bundestag verabschiedete Kinderförderungsgesetz (KiföG).

Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis zur letzten Stichtagserhebung (März 2007) bundesweit über 112.000 neue Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen worden. Die westlichen Bundesländern haben die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige von 2006 auf 2007 um 21 Prozent gesteigert.

Ausdrücklich anerkennt der Ausschuss die vom Bundestag im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes beschlossene finanzielle Beteiligung des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro sowie eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten ab dem Jahr 2013. “Wir begrüßen, dass eine stärkere Ausrichtung der Bundesbeteiligung auf die Betriebskosten beschlossen wurde - auch wenn wir nach wie vor andere Vorstellungen zur Höhe der Beteiligung an den Betriebskosten haben“, erklärte Uedelhoven.

Nachdem der Bund mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes mit seinen Finanzierungszusagen in Vorleistung gegangen ist, sind nunmehr die Länder aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

“Die Länder sind jetzt in der Pflicht, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen“, forderte Uedelhoven. Davon scheint nun bei einigen Ländern keine Rede mehr zu sein. Die Länder stehen gegenüber den Kommunen in der Pflicht, die mit dem Gesetz verbundenen zusätzlichen Ausgaben finanziell auszugleichen und die Bundesmittel ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige