Die CO2-Kennzeichnung von Neufahrzeugen muss nicht neu erfunden werden, sie existiert seit 2004
(Bad Homburg) - Die Forderung nach einem Klimapass für Neuwagen stellt einen Versuch dar, das Rad neu zu erfinden. Seit dem 1.10.2004 setzen alle Marken auf dem deutschen Markt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung um. Diese basiert auf der europäischen Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen.
VDIK-Präsident Volker Lange: Veränderungen an den bestehenden Vorschriften lehnt der VDIK ab, da sie die Sachverhalte entweder unzulässig vereinfachen oder unnötig verkomplizieren. Die bestehenden Regelungen über die CO2-Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich ausreichend. Auf europäischer Ebene könnte bestenfalls geprüft werden, ob die Kennzeichnung durch Vereinfachung verbraucherfreundlicher gestaltet werden kann. Die Einheitskennzeichnung von Haushaltsgeräten kann nicht auf den Automobilbereich übertragen werden.
Die zur Zeit gültige Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sieht exakte Vorgaben zur Kennzeichnung von Neufahrzeugen vor:
1. Alle Autohäuser weisen an jedem Neufahrzeug auf einem gesetzlich vorgegebenen DIN A4-Formblatt Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aus.
2. Alle Autohäuser weisen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aller im Hause angebotenen Neufahrzeuge auf einem Plakat aus.
3. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aller auf dem Markt angebotenen Neufahrzeuge sind in Form des Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in Papierform in allen Autohäusern, sowie quartalsweise aktualisiert über www.dat.de im Internet verfügbar.
4. Werbung für alle Fahrzeugmodelle in Printmedien und dem Internet muss Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
Claudia Löhr, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg
Telefon: (06172) 98750, Telefax: (06172) 987520
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