Die Deutsche Kinderhilfe fordert das EU- Parlament auf, die Übergangslösung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch freiwillige Chatkontrolle zu verlängern
(Berlin) - In einer Welt, in der Kinder immer wieder Opfer sexualisierter Gewalt werden, ist es unsere Pflicht, energisch dagegen anzugehen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) ist in den letzten Jahren (einschließlich 2023) ein massiver Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Auch im Jahr 2024 wurden im Bereich Kinder- und Jugendpornografie 42.854 Fälle gemeldet.
Die Tatsache, dass der Innenausschuss des Europaparlaments nun völlig überraschend den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung der Übergangslösung zur sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“ abgelehnt hat, macht uns, die Deutsche Kinderhilfe, fassungslos. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission in der kommenden Woche auch im Europaparlament keine Mehrheit finden, würden die Meldungen, die die europäischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhalten, dramatisch einbrechen. Für den Kinderschutz hätte das katastrophale Folgen.
Die Deutsche Kinderhilfe betont daher erneut die Notwendigkeit einer qualifizierten Übergangslösung zur Bekämpfung der Verbreitung von Kindermissbrauchsdarstellungen (CSAM). Die vorgeschlagene Übergangslösung, jedenfalls der Teil, der den Abgleich von aus einschlägigen Straftaten bekannten Hashwerten umfasst, ist aus unserer Sicht unerlässlich.
Notwendigkeit der Hashwertverfahren
Die Hashwertverfahren, die in den USA und weltweit erfolgreich eingesetzt werden, bieten eine effektive Methode zur Identifizierung von CSAM. Diese Verfahren ermöglichen es, bereits bekannte Missbrauchsdarstellungen zu erkennen und ermöglichen so die rechtzeitige Intervention. Es ist entscheidend, dass die EU eine Übergangsregelung schafft, die diese Verfahren weiterhin erlaubt. Ermittlungen und Durchsuchungen bei Tatverdächtigen basieren stets auf richterlichen Beschlüssen. Solche Verfahren führen regelmäßig zur Aufdeckung realer Missbrauchsfälle, wie etwa zuletzt im Fall eines Säuglings aus Mecklenburg-Vorpommern.
Der sexuelle Missbrauch des zu Beginn der Taten sieben Monate alten Mädchens durch die Eltern (später auch durch einen Mittäter) dauerte fast zwei Jahre an. Wie in einer Vielzahl von Missbrauchsfällen kam auch hier der entscheidende Hinweis aus den USA. Nur so konnte das Leiden des Kindes beendet werden.
Frist für die Übergangslösung
Die Übergangslösung, die den Serviceprovidern die freiwilligen Aktivitäten ermöglicht, muss aus den genannten Gründen bis zum 3. April 2026 verlängert werden. Andernfalls entsteht, wie ausgeführt, eine massive Schutzlücke, die die Sicherheit von Kindern massiv gefährdet.
Verantwortung und Schutz
Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, die Bedeutung einer Übergangslösung für den Kinderschutz zu erkennen. Nutzerverantwortung und die Möglichkeit der Provider zur Erkennung und Meldung von problematischen Inhalten sind essenziell, um die Strafverfolgung zu gewährleisten. Der Schutz der Privatsphäre muss auch den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt berücksichtigen.
Der aktuelle Kompromissvorschlag des Europäischen Rates ist aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe sachgerecht
Wir fordern daher die EU auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtssichere Regelung schnellstmöglich zu etablieren. Unsere Kinder verdienen es, sicher und geschützt aufzuwachsen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 24342940
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