Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Die Deutsche Telekom AG schickt seit dem 1. September 2000 falsche Tarifinformationen (Gebührenimpulse)

(Offenbach) - Mit Einführung des Mobilfunkzuschlags für Verbindungen vom Festnetz der Telekom zu 34 ausländischen Mobilfunknetzen ist die Tarifinformation für Verbindungen in die Mobilfunknetze wie auch in die Festnetze dieser Länder falsch.

Die Deutsche Telekom AG erhebt seit dem 1. September 2000 für Verbindungen vom Festnetz der Deutschen Telekom zusätzlich zu den üblichen Verbindungsentgelten einen Zuschlag für Verbindungen in 34 ausländische Mobilfunknetze in Höhe von DM 0,29 inkl. Mehrwertsteuer.

Dieser Zuschlag wird nicht wie im Netz der Telekom üblich in Form von Zeittakten ermittelt, sondern nachträglich dem Verbindungsentgelt hinzugerechnet. Durch die nachträgliche Berechnung würden die Kunden der Deutschen Telekom AG geschädigt, die Verbindungsentgelte unmittelbar nach Beendigung der Gespräche weiterberechnen müssen, wie zum Beispiel Hotels und Krankenhäuser, weil der Zuschlag erst mit der nächsten Telekom-Rechnung berechnet wird.

Zur Vermeidung derartiger Schädigungen ihrer Kunden hat die Telekom die Tarifinformation (Gebührenimpuls) so verändert, dass der Mobilfunkzuschlag in Form verkürzter Zeittakte dem Kunden sofort übermittelt wird.

Die Telekom ist zur Zeit nicht in der Lage, zwischen Verbindungen vom Festnetz der Deutschen Telekom AG in Festnetze ausländischer Netzbetreiber bzw. ausländischer Mobilfunknetze zu unterscheiden. Das heißt, auch bei Verbindungen in ausländische Festnetze schickt die Telekom dem Kunden eine falsche Tarifinformation, nämlich anstatt der üblichen Taktung von 30 Sekunden zu 12 Pfennig inkl. Mehrwertsteuer eine Taktung von 12 Sekunden zu 12 Pfennig inkl. Mehrwertsteuer.

Die falsche Taktung führt dazu, dass seit dem 1.9.2000 eine Vielzahl von Gesprächen in die Festnetze dieser Länder von Kunden der Deutschen Telekom AG (zum Beispiel Hotels und Krankenhäuser, aber auch Unternehmen der Wirtschaft) unwissentlich zu erheblich überhöhten Konditionen weiterberechnet werden, in der Regel um das 2,5-fache der üblichen Verbindungsentgelte.

Nach Rücksprache mit der Zentrale der Telekom wurde bestätigt, dass die Telekom zur Zeit nicht in der Lage ist, diese Situation zu ändern und es voraussichtlich noch mehrere Wochen dauern wird, bis eine Unterscheidung zwischen Gesprächen von Festnetz zu Festnetz bzw. vom Festnetz zum Mobilfunknetz der ausländischen Netzbetreiber möglich ist.

Der DVPT fordert deshalb die Telekom auf, auf die Erhebung des Mobilfunkzuschlags für Verbindungen in die 34 ausländischen Mobilfunknetze so lange zu verzichten, bis die technischen Einrichtungen in der Lage sind, einwandfrei zu unterscheiden, ob es sich um Verbindungen in das Festnetz oder in das Mobilfunknetz der ausländischen Netzbetreiber handelt.

Dass nach Aussage der Telekom die Verbindungsentgelte in die Fest- und Mobilfunknetze dieser ausländischen Netzbetreiber korrekt abgerechnet werden, ändert nämlich nichts an der Situation der Kunden, die gezwungen sind, solche Telefongespräche weiterzuberechnen.

Verbindungen zu folgenden ausländischen Mobilfunknetzen sind betroffen:

Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Insel Man, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kanalinseln, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V. Berliner Str. 170-172, 63067 Offenbach Telefon: 069/8297220 Telefax: 069/82972226

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