Die Dienstleistungswirtschaft begrüßt die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie durch das EU-Parlament
(Berlin) - Die Dienstleistungsrichtlinie in ihrer jetzigen Form ist nach Auffassung des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Interessen des freien Binnenmarktes und den Anliegen der deutschen Dienstleistungsunternehmen.
Wir sind sehr froh über die heutige Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament. Dies vor allem deshalb, weil das Parlament den berechtigten Sorgen der deutschen Dienstleistungswirtschaft in Hinblick auf das ursprünglich geplante Herkunftslandprinzip Rechnung getragen hat," erklärt der Präsident des BDWi, Werner Küsters.
Der Verzicht auf das Herkunftslandprinzip sei nötig wegen der unterschiedlichen sozialen und wettbewerblichen Standards innerhalb der EU-Staaten. Es war wichtig und richtig, die jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen, in denen sich die einzelnen Unternehmen befinden, in die Richtlinie einließen zu lassen, so Küsters weiter.
Hätte man das Herkunftslandprinzip uneingeschränkt gelten lassen, wäre zum Beispiel die deutsche Zeitarbeitsbranche wegen ihrer starken nationalen Wettbewerbsbeschränkungen gegenüber Unternehmen aus anderen EU-Ländern nicht mehr konkurrenzfähig gewesen.
Trotzdem sei die Dienstleistungsrichtlinie ein Meilenstein für den europäischen Binnenmarkt. Die Vereinheitlichung der Marktzugangsbestimmungen und der einheitliche Ansprechpartner für die unternehmerische Tätigkeit in einem anderen EU-Land tragen dazu bei, dass die Unternehmen leichter auf andere Märkte vordringen können. Schikanen von Behörden in einzelnen EU-Ländern werden bald der Vergangenheit angehören, resümiert Küsters.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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