Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Die Energiewende in die Städte bringen - Wohnungswirtschaft und kommunale Unternehmen legen Acht-Punkte-Plan für Mieterstrom vor

(Berlin) - Die Klimaziele der Bundesregierung können nur erreicht werden, wenn es gelingt, die Energiewende in die Städte und Dörfer - und dort vor allem auf die Häuser - zu bringen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der dezentrale Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordern der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW deshalb wesentliche Verbesserungen, um die Energiewende gemeinsam mit den Mietern und allen Bürgern vor Ort voranzubringen. Dazu müssen Mieterstromprojekte endlich flächendeckend ermöglicht werden. Mit anderen Worten: Mieterstrom muss zu Quartiersstrom werden.

"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Mieterstrom im Rahmen der EEG-Novelle 2021 erneut in Angriff nimmt. Allerdings sind im Gesetz substanzielle Verbesserungen notwendig, wenn das riesige Potenzial der Erzeugung von erneuerbarer Energie auf den Dächern vor Ort im Wohnquartier effektiv ausgeschöpft werden soll. Die bislang sehr restriktiven Mieterstrom-Regelungen müssen endlich praxistauglich gemacht werden, um eine wirkliche Ausbaudynamik zu schaffen. Wir brauchen bis zur Neugestaltung der EEG-Systematik insbesondere eine Übergangsregelung, die es Wohnungsunternehmen ermöglicht, Mieterstrom zu erzeugen und zu veräußern, ohne dass dadurch die Gewerbesteuerfreiheit der Wohnungsvermietung gefährdet wird", sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

"Der Photovoltaikausbau muss sich bis 2030 mindestens verdoppeln. Wenn wir die Klimaziele 2030 erreichen wollen, brauchen wir mindestens 125 Gigawatt Photovoltaikleistung. Stadtwerke und Wohnungswirtschaft werden verstärkt kooperieren, um allen Mietern die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem bewohnten Gebäude anzubieten. Damit wird die Energiewende stärker als bisher in Städte und Gemeinden getragen. Allerdings müssen dafür die Regelungen zum Mieterstrom im neuen EEG deutlich verbessert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet bisher nicht die erforderlichen Investitionsanreize für Wohnungsunternehmen und kommunale Energiewirtschaft. Hier muss der Bundestagnachjustieren, wenn Stadt und Land, aber auch Eigenheimbesitzer und Mieter künftig gleichermaßen an der Energiewende teilhaben sollen", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Das Mieterstromgesetz vom Juli 2017 hatte nicht den erhofften Durchbruch gebracht. Der Zubau an Mieterstromanlagen blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die Novelle des EEG muss deshalb genutzt werden, um zeitlich befristet - bis eine neue Systematik der Umlage- und Entgeltsystematik erarbeitet ist - Lösungen für den Ausbau der Photovoltaik auf Gebäuden und in Quartieren zu schaffen. Der Acht-Punkte-Plan von GdW und VKU zur Anpassung der EEG-Novelle:

1. Räumlichen Anwendungsbereich ausweiten
2. Mieterstrom und Eigenstrom wirtschaftlich gleichstellen
3. Übergangslösung schaffen, die Wohnungsunternehmen Mieterstromlösungen ermöglicht
4. Größere Mieterstromanlagen ermöglichen - Mieterstromzuschlag ausweiten
5. Besonderheiten von Mieterstromanlagen berücksichtigen - keine Degression
6. Urbane Strukturen berücksichtigen - Anlagen nicht zusammenfassen
7. Unnötige Kosten vermeiden - Einbaupflicht für intelligente Messsysteme erst ab 7 kW
8. Streichung der kWh-Grenze für Eigenverbrauch

Die ausführlichen Forderungen des Acht-Punkte-Plans von GdW und VKU finden Sie hier:
https://www.gdw.de/media/2020/11/pm-40-20_anhang_gdw_vku_eeg-novelle_mieterstrom.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Andreas Schichel, Leiter Pressestelle Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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