Pressemitteilung | Bundesverband Pflegemanagement e.V.

Die Gesundheitspolitik in Bayern macht mit den Pflegenden, was sie will

(Berlin) - Ungeachtet der Ablehnung durch den Bayerischen Pflegerat drängt die Bayerische Landesregierung auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der "Vereinigung der bayerischen Pflege". Die Interessen der Pflege bleiben bei dem bayerischen Modell jedoch auf der Strecke.

Was im Februar 2011 mit dem damaligen Gesundheitsminister Markus Söder begann, der den Pflegenden in Bayern eine berufsständische Kammer in Aussicht gestellt hat, soll nun sechs Jahre später eine "Vereinigung der bayerischen Pflege" werden. In der Zwischenzeit gab es zwei Ministerwechsel, eine Befragung der Pflegekräfte in Bayern, zahlreiche Gespräche am "Runden Tisch" und eine Vielzahl an Gesprächen von pflegepolitischen Vertretern mit gesundheitspolitischen Vertretern der Landesregierung, auch mit der amtierenden Staatsministerin im Ministerium Gesundheit und Pflege, Frau Melanie Huml.

Trotz einstimmiger Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege (Pflegevereinigungsgesetz - PfleVG) durch den Bayerischen Pflegerat (BLPR), will die Landesregierung dieses Gesetz nun zeitnah verabschieden.

Der Bundesverband Pflegemanagement ist mit dem Vorsitzenden der Landesgruppe Bayern, Georg Baur, im BLPR mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten. "Wir empfinden die Missachtung der vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf als weiteres Zeichen dafür, dass die Interessen der Pflegenden von der Politik wieder einmal nicht ernst genommen werden", kommentiert Georg Baur das aktuelle Geschehen. Bei der CSU wirkte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, bei der SPD die Gewerkschaft Verdi auf die Inhalte ein. "Dass die "Vereinigung der bayerischen Pflege" so keine echte Interessenvertretung der Pflegenden sein kann, liegt auf der Hand", so Baur weiter.

Das machen auch die wesentlichen Kritikpunkte deutlich:

- Keine Pflichtmitgliedschaft und keine Beitragspflicht. Somit trägt der Freistaat die Kosten der Geschäftsstelle, die im Ministerium Gesundheit und Pflege verortet sein soll. "Wer zahlt schafft an" sagt man in Bayern.

- Im Beirat sollen Arbeitgeber vertreten sein, die ein Vetorecht in Sachen Fort- und Weiterbildung haben.

- Der Beirat soll paritätisch mit Pflegenden und Arbeitgebervertretern besetzt sein. Das Staatsministerium bestellt einen "unabhängigen" Vorsitzenden.

- In Art. 2, Abs. 2, Nr.2 heißt es ... "Die Behörden sollen in Angelegenheiten, die den Bereich der Pflege betreffen, die Vereinigung der bayerischen Pflege frühzeitig anhören."

- Der Vorstand soll ehrenamtlich tätig sein. Wie viel Zeit steht auf diese Weise zur Verfügung, um eine professionelle berufspolitische Vertretung zu gewährleisten?

- Art. 6, Abs. 2 beginnt mit dem Satz: "Die Aufsicht über die Vereinigung der bayerischen Pflege führt das Staatsministerium." Wie kann das Präsidium hier selbständig die Interessen der Pflegefachpersonen vertreten?

Am heutigen Dienstag findet eine Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Pflege im bayerischen Landtag statt. Hierfür wurden aktuell zwei Änderungsanträge der CSU-Landtagsabgeordneten eingereicht. Zum einen soll der Name der Vereinigung geändert werden in "Vereinigung der Pflegenden in Bayern", zum anderen soll eine Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, wonach die Vereinigung künftig für den Vollzug einer Berufsordnung und einer Weiterbildungsordnung der Pflegenden zuständig sein wird. Als Rechtsgrundlage will man sich des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) bedienen.

"Das bayerische Vorgehen ist aus unserer Sicht ein Irrweg und nichts anderes als Augenwischerei. Mit der Vereinigung der bayerischen Pflege soll der Schein einer "Pflegekammer" gewahrt werden, von der eigentlich angestrebten Selbstverwaltung der Pflege ist das Modell Bayern jedoch weit entfernt", so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement. "Wir appellieren dringend an die Verantwortlichen, die Grundidee der Pflegekammer zu verinnerlichen und sich an Bundesländern wie Rheinland-Pfalz ein Beispiel zu nehmen", so Bechtel weiter.

Den Gesetzesentwurf sowie weitere Details finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-fach-und-pflegekraefte/interessenvertretung-der-pflegekraefte/

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V. Sabine Girts, Geschäftsführerin Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (030) 44037693, Fax: (030) 44037696

(dw)

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