Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Die Mitbestimmungskommission erfüllt ihren Auftrag zur europatauglichen Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung nicht

(Berlin) - Die Vertreter der Wirtschaft in der Mitbestimmungskommission Dr. Manfred Gentz, Dr. Dieter Hundt und Jürgen Thumann bedauern, dass die Mitbestimmungskommission sich nicht auf gemeinsame Vorschläge zur Modernisierung der Mitbestimmung verständigen konnte.
Dazu erklären die Verterter der deutschen Wirtschaft in der Mitbestimmungskommission: „Ausdrücklicher Auftrag der Kommission war, „Vorschläge für eine moderne und europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu entwickeln“. Der von Professor Biedenkopf und seinen wissenschaftlichen Kollegen vorgelegte Berichtsentwurf wird diesem Auftrag nicht gerecht, weil eine europataugliche Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung nicht erkennbar ist. Es erfolgen vielmehr zahlreiche Vorschläge zur Ausdehnung der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland, die uns europäisch weiter isolieren. Entgegen der Behauptung von Professor Biedenkopf hat keiner der Vertreter der Wirtschaft in der Kommission eine generelle Reduzierung der Mitbestimmung auf eine Drittelbeteiligung gefordert. Wir haben unsere differenzierten Vorschläge zur Modernisierung der Mitbestimmung unter Berücksichtigung der internationalen und europäischen Entwicklung vorgelegt und in diesem Zusammenhang bei Vereinbarungen zum Mitbestimmungsstatut die Drittelbeteiligung als Auffanglösung vorgeschlagen. Wir bedauern, dass diese Überlegungen in dem Berichtsentwurf nicht berücksichtigt sind.

Wir wollen die Mitbestimmung für Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen öffnen, damit auch abweichend vom geltenden Mitbestimmungsgesetz eine Mitbestimmungsregelung in den Unternehmen gefunden werden kann. Eine solche Öffnung ist erforderlich, weil in Europa und weltweit das deutsche System der Mitbestimmung einmalig geblieben ist.

Bereits die Analyse der europäischen Entwicklung ist in dem Berichtsentwurf unvollständig und durch Selektivität problematisch. Der Modernisierungsbedarf, der durch die europäische Entwicklung und die wachsende Dynamik der Kapitalmärkte ausgelöst wird, spiegelt sich in dem vorgelegten Entwurf nicht wider. Ein grundsätzliches Festhalten am bisherigen System der deutschen Unternehmensmitbestimmung und derem weiteren Ausbau ist keine Antwort auf die europäische Rechtsentwicklung. Deutschland bliebe auch in Zeiten der Globalisierung mit seinem Mitbestimmungssystem international isoliert.

Entgegen der Behauptung des Vorsitzenden der Kommission sind und waren die Vertreter der Wirtschaft jederzeit bereit, den Berichtsentwurf im Einzelnen zu beraten. Wir durften erwarten, dass der Bericht der Mitbestimmungskommission sich mit den begründet eingebrachten Vorschlägen der Wirtschaftsvertreter auseinandersetzt. Die Mitbestimmungskommission darf auch nicht an den Vorschlägen zur Fortentwicklung der Mitbestimmung vorbeigehen, die nicht zuletzt von großen Teilen der Wissenschaft (außerhalb der Kommission) unterbreitet worden sind.

Die Vertreter der Wirtschaft in der Mitbestimmungskommission erwarten, dass der Berichtsentwurf grundlegend überarbeitet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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