Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Die neuen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden / DRV unterstützt bei Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

(Berlin) - Das neue Reiserecht kommt und der Vertrieb wird dadurch komplexer, keine Frage. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) steht seinen Mitgliedern bei der Umstellung von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite: Die gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes im Sommer gestartete Informationsreihe zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie unter dem Titel "Neues Reiserecht - Fit für die Praxis" umfasst zahlreiche Seminare und Schulungen, leicht verständliche Erklärvideos, hilfreiche Praxistipps mit Checklisten und konkrete Handlungsempfehlungen. Auch auf der Jahrestagung des Verbandes im Dezember wird das hochaktuelle Thema umfassend in diversen Workshops beleuchtet. Die praktische Umstellung bei Reisebüros und Reiseveranstaltern muss bis zum Sonntag, 1. Juli 2018, abgeschlossen sein - dann treten die neuen reiserechtlichen Regelungen offiziell in Kraft. Neuestes Thema in dem heute veröffentlichten Expertenvideo mit Prof. Dr. Ansgar Staudinger: "Warum muss ein Reisebüro, das verbundene Reiseleistungen vermittelt, eine Insolvenzversicherung abschließen? Was wird damit abgesichert?" Zu sehen ist das 8. Interview der Reihe unter http://www.drv.de und auf facebook.com/DRVde.

Was bedeutet die neue Reiserichtlinie für Reisebüros ganz konkret?

Auch auf dem Anfang des Jahres gestarteten Blog DRV Reisen 4.0 wird über das Thema aufgeklärt. In einem jüngst veröffentlichten Interview äußert sich Michael Althoff, Leiter des DRV-Projektes zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht, zu den anstehenden Neuerungen für Reisebüros. "Mehr Komplexität erfordert mehr Beratung - und die gibt es im Reisebüro", bringt es Althoff auf den Punkt und geht der Frage nach, was die neue Reiserichtlinie für Reisebüros ganz konkret bedeutet.

Eine jüngst in diesem Zusammenhang häufiger diskutierte Frage ist, ob die neuen Formblätter, die ab 1. Juli 2018 an den Kunden ausgegeben werden müssen, auch von diesem unterschrieben werden müssen, was insbesondere für den Online-Vertrieb von Relevanz ist. Althoff klärt in dem Blogbeitrag auf und beantwortet die Frage:

Was kommt beim Kunden von diesen neuen Prozessen an? Er muss doch auch mehr Unterschriften leisten.

Althoff: Nein. Die neuen Formblätter, die das Gesetz vorschreibt und die den Kunden über die Art der Reiseleistung informieren, müssen nicht unterschrieben werden. Ihr Inhalt muss dem Kunden jedoch zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch Übergabe am Counter oder Anzeige im Online-Vertrieb. Das bedeutet natürlich für den Kunden auch eine bessere Absicherung und mehr Transparenz. Das ist das, was der Gesetzgeber beabsichtigt. Zum Nachweis steht es jedoch jedem Reisebüro frei, geeignete Dokumentationsmaßnahmen hinsichtlich der Bekanntgabe zu ergreifen, so auch eine Quittierung durch den Kunden. Wichtig ist zudem, dass die Reisebüros versuchen sollten, mit ihren Sortimentsveranstaltern möglichst einheitliche Lösungen zu vereinbaren - sonst kann am Ende des Tages nicht ausgeschlossen werden, dass die Prozesse zur Ermittlung der für die Formblätter relevanten Informationen und deren Einbindung in die notwendigen Formulare pro Veranstalter anders aussehen."

Das ganze Interview mit Michael Althoff ist auf DRV Reisen 4.0, dem Blog zum digitalen Wandel der Reisewirtschaft, zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Kerstin Heinen, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(wl)

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