Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Die Obduktion darf nicht sterben

(Gelsenkirchen) - Der Berufsverband Deutscher Pathologen hält den kontinuierlichen Rückgang der Obduktionszahlen für unverantwortlich und fordert, die Zahl gerade auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in der Medizin zu erhöhen. Die Qualitätssicherung durch Obduktionen ist ein wertvolles Zweitmeinungssystem und unverzichtbare Maßnahme im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagements in den Kliniken.

Durch die hohe Fehlerquote bei der Todesursachen- und Krankheitsstatistik ist letztlich zunehmend die Gefahr einer fortdauernden fehlerhaften Ausrichtung der Gesundheitspolitik verbunden. Der Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. fordert deshalb seit langem, für die Durchführung von Obduktionen zweckgebundene Mittel seitens der gesetzlichen und privaten Krankenkassen bereit zu stellen. Dafür muss die Politik die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

Im Jahr 1998 wurden in der Bundesrepublik nur noch ca. 3 Prozent aller Verstorbenen obduziert mit weiter sinkender Tendenz. In fast der Hälfte der Todesfälle besteht keine Übereinstimmung der Obduktionsdiagnose mit der Leichenschaudiagnose. Die amtliche Todesursachenstatistik wird damit fragwürdig und bildet keine solide Basis mehr, auf der gesundheitspolitische Entscheidungen gefällt werden können. Jetzt schlagen auch die Gerichtsmediziner Alarm: weil in keinem anderen Bundesland so wenig obduziert werde wie in NRW.

„Dabei ist die Klärung der Todesursache aus medizinischer Sicht ein wichtiges Mittel der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ betont Prof. Dr. med. Werner Schlake, der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Pathologen. Er hält es für dringend erforderlich, die Zahl der Obduktionen in Deutschland zu erhöhen.

Der Berufsverband Deutscher Pathologen hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pathologie die "Anleitung Obduktion" erarbeitet. Diese Leitlinie hat unter anderem zum Ziel, die Durchführung von Obduktionen zu vereinheitlichen. Die Standardisierung von Protokollen soll dazu dienen, die bei den Obduktionen erhobenen Befunde besser zu dokumentieren, einen einheitlicheren Obduktionsbericht zu fördern und somit die Qualität der Obduktion als letzte ärztliche Maßnahme anzuheben.

Um innerhalb der Ärzteschaft, aber auch in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die Folgen der sinkenden Autopsierate zu schaffen und deren Ursachen entgegen zu wirken, hat der Vorstand der Bundesärztekammer eine "Stellungnahme zur Autopsie“ zur Verfügung gestellt. Darin werden Forderungen in den Bereichen Medizinstudium, Fort- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, aber auch Finanzierung und Gesetzgebung erhoben.

Im Sozialgesetzbuch V, das die gesetzliche Krankenversicherung regelt, wird die Obduktion gar nicht erwähnt. Krankenkassen fühlen sich daher nicht zuständig und erstatten die Kosten nicht. Kliniken oder die Hinterbliebenen müssten also bezahlen. Deswegen unterbleibt die Obduktion immer öfter. Im Bereich der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ließe sich aber durch die aus den Obduktionen gewonnen Erkenntnisse nicht unerhebliche Einsparungen erzielen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. Pressestelle Rotthauser Str. 23, 45879 Gelsenkirchen Telefon: (0209) 155630, Telefax: (0209) 1556315

(sk)

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