Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

GKV-Versorgungsgesetz verschärft Pathologenmangel

(Berlin) - 137 Kassenarztsitze für Pathologie könnten bundesweit nicht mehr nachbesetzt werden und damit unwiderruflich wegfallen, wenn das Gesundheitsministerium an seinem derzeitigen Gesetzentwurf festhält.

Zum Hintergrund: Der G-BA beschloss zum 1.1.2013 eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie. Alle Arztgruppen wurden bei der Einschätzung des Versorgungsgrads zum Stichtag auf 100 Prozent gesetzt, die Pathologie davon abweichend auf 110 Prozent. Sie galt damit sofort bundesweit als "überversorgt". Dies ist eindeutig ein handwerklicher Fehler. Konkret bedeutete er die sofortige Sperrung des Fachgebietes und bereits einen Verlust von 117 potentiell noch zu besetzenden neuen Kassenarztsitzen.

Jetzt verstärkt der Entwurf des GKV-Versorgungsgesetzes die Brisanz für Pathologen. Die KVen sollen verpflichtet werden, 137 "überzählige" Pathologie-Sitze nicht nachzubesetzen. Mit dem vorgenannten Verlust von 117 Sitzen stünden dann insgesamt 254 Sitze nicht mehr zur Versorgung zur Verfügung. Bei der Summe von bundesweit 833 KV-Sitzen (2013) eine intolerable Quote von 30 Prozent. Dabei stehen im Vergleich zu Europa die Pathologen in Deutschland bereits seit Jahren an der Spitze des Mangels. Nur noch in Polen und Türkei muss ein Pathologe mehr Einwohner versorgen.

Hier müssen das GKV-Versorgungsgesetz und die Bedarfsplanungsrichtlinie dringend nachgebessert werden. "Die Aufkaufsregelung an sich ist falsch. Insbesondere aber die neu beplante Fachgruppe Pathologie, die noch unter den handwerklichen Mängeln der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie leidet, muss herausgenommen werden", fordert Prof. Dr. med. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen. Ohne eine Ausnahmeregelung werde die Versorgungsstruktur akut gefährdet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. Dr. Christine Winkler, Pressereferentin Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin Telefon: (030) 30881970, Fax: (030) 308819715

(cl)

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