Die steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften könnte bald Vergangenheit sein
(Berlin) - Die Auflösung einer Personengesellschaft durch Realteilung könnte zukünftig zumindest dann nicht mehr steuerneutral möglich sein, wenn sich Altgesellschafter zu einer Nachfolgegesellschaft zusammenschließen. Denn bei Betriebsvermögen, das von der Altgesellschaft auf die Nachfolgegesellschaft übertragen wird, müssen nach Plänen der Verwaltung zukünftig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. forderte die Länderfinanzministerien und das Bundesministerium der Finanzen auf, einen entsprechenden Entwurf, der derzeit beraten wird, zu verwerfen. Zum einen verstößt er gegen den ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers, Umstrukturierungen zu erleichtern. Zum anderen ist es nicht nachvollziehbar, die Übertragung von Betriebsvermögen auf eine Einzelunternehmung durch Buchwertfortführung zu begünstigen, während die Gründung einer Nachfolgegesellschaft durch die Aufdeckung der stillen Reserven steuerlich benachteiligt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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