Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Dienstleistungsrichtlinie: EU-Kommission definiert Sozialdienstleistungen / VDAB: Verwirrspiel um Anwendungsbereich muss beendet werden

(Essen) - Am 26. April 2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse verabschiedet. Die bisherigen Entwürfe zur EU-Dienstleistungsrichtlinie sahen vor, dass diese vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen werden sollen. Nach den jüngsten Ankündigungen der Kommission jedoch erstreckt sich diese Ausnahmeregelung nun lediglich auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die ohne Erwerbszweck erbracht werden. Hierzu zählt die Kommission auch die Langzeitpflege.

„Pflegedienstleistungen, die einem Erwerbszweck dienen und mit denen ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird, würden somit nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen“, so Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe. „Wiederum anderes ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE“, kommentiert Schulz das Verwirrspiel um die Richtlinie. „Nach Angaben der Bundesregierung nennt der Beschluss des Europäischen Parlaments konkrete Ausnahmen vom Geltungsbereich der EUDienstleistungsrichtlinie, so u. a. Gesundheitsdienstleistungen. Nach Auffassung der Bundesregierung zählen zu den Gesundheits-/Sozialdienstleistungen auch alle Pflegedienstleistungen, so der Wortlaut in der Antwort der Bundesregierung vom 23. März 2006.“

„Weiterhin bleiben viele Fragen zum Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie offen“, so Schulz weiter. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Ungewissheiten in naher Zukunft zu beseitigen und endlich ihre Aussagen zu den Tätigkeitsbereichen zu präzisieren, die von der zukünftigen EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind. Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe brauchen Gewissheit, um sich auf die zukünftigen Entwicklungen einstellen zu können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(bl)

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