Dienstleistungswirtschaft begrüßt Steuerpflicht von Krankentransporten
(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) begrüßt das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Steuerpflicht von Krankentransporten der Wohlfahrtsverbände. Diese können so der BFH - nicht mehr als gemeinnützig eingestuft werden.
Der BFH hat eine sehr kluge Entscheidung getroffen. Steuerliche Gleichbehandlung privater Anbieter stärkt den Wettbewerb und fördert das Gemeinwohl, erläutert BDWi-Präsident Werner Küsters.
Dieses Urteil sollte die Politik nicht dazu verleiten, durch Gesetzesänderungen die Privilegien der Wohlfahrtsverbände festzuschreiben. Im Gegenteil, es ist an der Zeit, die Chance zu ergreifen und Gleichbehandlung zu fördern. In vielen Bereichen werden Unternehmen der Wohlfahrtsverbände immer noch gegenüber ihren privaten Konkurrenten durch Steuervorteile privilegiert. Das gilt nicht nur für Krankentransporte, sondern auch für Altenpflege und Jugendhilfe, stellt Küsters fest.
Gleichbehandlung stärkt einerseits die Steuerbasis in den Kommunen, anderseits forciert sie den Wettbewerb um die beste Qualität, so Küsters.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Matthias Bannas, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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