Dienstleistungswirtschaft fordert Gebührenfreiheit für Internet in Betrieben
(Berlin) - Anläßlich der Sitzung der Rundfunkkommission am heutigen Donnerstag (21. September 2006), fordert der Präsident der Dienstleistungswirtschaft, Werner Küsters, internetfähige Computer in Betrieben grundsätzlich von der Rundfunkgebühr zu befreien.
"Die Begründung, die uns die Staatskanzleien der Länder für die pauschale Gebührenpflicht benennen, sind lächerlich. Einerseits heißt es, ARD und ZDF hätten die Pflicht, über Internet auszustrahlen, andererseits heißt es, in deutschen Betrieben werde ausnahmslos via Computer ferngesehen und Radio gehört. Zumindest bei letzterem kann man den Beamten nur entgegnen, sie sollten im Zweifel nicht von den Amtsstuben auf die Unternehmen schließen", kritisiert Küsters die Länder.
Auch der angeblich verfassungsmäßig gebotene Auftrag des Internet-Rundfunks als Empfangsweg der Zukunft sei in Zusammenhang mit dem Internet in Betrieben kaum nachvollziehbar. "Es ist nicht zu befürchten, daß alle Bürger nun eine GmbH gründen werden, um die bisher üblichen Empfangs- und Gebührenwege zu umgehen. Von daher entpuppt sich die Gebührenpflicht als reine Abzocke der Unternehmen", so Küsters weiter.
Vor diesem Hintergrund erneuert Küsters seine Forderung, den Empfang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk mit einer Anmeldefunktion zu versehen. Dies hatte er bereits in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder gefordert. "Wenn man die Betriebe nicht generell ausnehmen will, dann muß eben die Anmeldefunktion für Internetnutzer realisiert werden. Das ist technisch machbar und rechtlich vertretbar!"
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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