Dienstleistungswirtschaft unterstützt Reform der Gemeindeordnung in NRW
(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung bei der Gemeindeordnungsreform, weil damit die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eingeschränkt wird. Der Landtag beschäftigt sich am Dienstag in einer Anhörung mit der Reform.
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind in Nordrhein-Westfalen zunehmend einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Sie werden gezwungen, mit Unternehmen der öffentlichen Hand zu konkurrieren, die erhebliche Vorteile im Wettbewerb haben. Dazu zählen Steuerermäßigungen, bereits vorhandenes Personal und von der öffentlichen Hand erworbene Investitionsgüter. Hinzu kommen potentielle Vorteile durch enge Bindungen an die öffentliche Verwaltung, zum Beispiel bei der Akquise von Kunden.
„Die Reform der Gemeindeordnung ist längst überfällig, wie der große Aufschrei der Kommunen zeigt. Für Unternehmen, die vor Ort ihre Steuern zahlen, ist es unerträglich, dass die Gemeinden ihnen als Dankeschön mit eigenen Unternehmen Konkurrenz machen“, so BDWi-Präsident und Gartenbau-Unternehmer aus Neuss, Werner Küsters.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit nordrheinwestfälischen Landesverbänden fordert der BDWi unter anderem, den Bestandsschutz für bestehende kommunale Unternehmen zu streichen und der Privatwirtschaft ein Klagerecht gegen unlauteren Wettbewerb einzuräumen.
Beispiel RGE in Essen
Kommunen betätigen sich auf zahlreichen Geschäftsfeldern in Konkurrenz zu privaten Unternehmen. In Essen akquiriert die RGE Servicegesellschaft Essen mbH Reinigungs- und Bewachungsaufträge. Zu ihrem Kundenstamm zählen überwiegend Unternehmen, an denen die Stadt Essen beteiligt ist, darunter unter anderem die Messe Essen GmbH und die Essener Verkehrs AG IM.
Ein erheblicher Teil der Aufträge wird jedoch nicht selber ausgeführt, sondern an Subunternehmen weiter vergeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2005 weist die RGE bei betrieblichen Erträgen in Höhe von 24 Millionen Euro Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 9,3 Millionen Euro aus.
„Dass die Stadt Essen Unternehmen zur Weitervergabe von Aufträgen betreibt, ist nicht mit dem Anspruch zu vereinbaren, öffentliche Aufträge an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. So wurde alleine bei der Messe Essen der Anbieter für die Bewachung innerhalb weniger Jahre dreimal ausgetauscht“, so BDWi-Präsident Küsters.
„Das Beispiel RGE zeigt als ein Beispiel unter vielen, dass die Gemeindeordnungsreform zwingend erforderlich ist. Sie muss aber auch für bereits bestehende Unternehmen der Kommunen gelten. Nur so kann der Wildwuchs beseitigt werden, der in vielen Kommunen entstanden ist“, fordert Werner Küsters.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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