Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung
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Dienstrechtsneuordnungsgesetz tritt in Kraft / Heesen: Wesentliche Forderungen des dbb umgesetzt

(Berlin) - Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, mit dem das Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten des Bundes neu geregelt wird, ist am 11. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz am Folgetag in wesentlichen Teilen in Kraft.

"Auch wenn nicht alle Forderungen des dbb in dem Gesetz berücksichtigt wurden, konnten wir doch im Gesetzgebungsverfahren wesentliche Neuerungen und Verbesserungen erreichen", sagte der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen. "So sind alle beamtenrechtlichen Vorgaben nun in einem Gesetz zusammengefasst. Auch können künftig Teamleistungen belohnt werden, und es ist nicht mehr möglich, das Budget für die Leistungsbezahlung zweckentfremdet zu verwenden." Als Fortschritt wertete Heesen auch, dass das verbliebene Weihnachtsgeld auf das Jahreseinkommen umgelegt wird. "Das sind zwar nur noch 30 Prozent. Aber die sind jetzt dauerhaft gesichert." Nun seien die Bundesländer gefordert, ihre Zurückhaltung bei der Umsetzung eigener Dienstrechtsreformen aufzugeben und gleichfalls zu handeln.

Heesen kündigte an, nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 einen neuen Anlauf für weitere Veränderungen zu unternehmen. "Wir werden uns danach zu Wort melden und die noch ausstehenden Reformschritte in Angriff nehmen." Kritisch bewertet hatte der dbb unter anderem das zu geringe Volumen der Leistungsbezahlung. Auch dass Beamte, die in die Wirtschaft wechseln, ihre erworbenen Versorgungsansprüche nicht mitnehmen können, war auf Widerstand des gewerkschaftlichen Dachverbandes gestoßen.

Wesentliche Teile des neuen Gesetzes treten am 12. Februar in Kraft, Regelungen zu einmaligen Sonderzahlungen und Änderungen weiterer Vorschriften mit Bezug auf Besoldung und Versorgung am 1. Juli 2009.

Quelle und Kontaktadresse:
DBB beamtenbund und tarifunion (dbb) Dr. Frank Zitka, Pressesprecher Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40815501, Telefax: (030) 40815599

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