Dienstwagenbesteuerung: Bund der Steuerzahler gegen Komplizierungen
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler wendet sich entschieden gegen das Vorhaben der Großen Koalition, die Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Pkw zu verkomplizieren. Nach den Plänen kann die Privatnutzung eines Firmenwagens nur noch dann pauschal im Wege der so genannten 1-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als der Hälfte betrieblich genutzt wird. Dies führt zur weiteren Komplizierung des Besteuerungsverfahrens. Das steht im krassen Widerspruch zu der dringend erforderlichen Steuervereinfachung, sagte Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heinz Däke.
Wenn die Steuerzahler zur Ermittlung der betrieblichen Nutzung von Firmenfahrzeugen künftig für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen müssen, bedeutet dies einen enormen bürokratischen Aufwand. Die Führung eines Fahrtenbuches ist zudem immens streitanfällig, so dass Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Weitere bürokratische Belastungen ergeben sich dadurch, dass bei dem Wegfall der Möglichkeit der Pauschalversteuerung die Betroffenen zwingend auf die Einzelkostenabrechnung umsteigen müssen. Daher sollte nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler die jetzige Regelung beibehalten werden. Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung stellt eine bewährte und praktikable Regelung dar, die nicht eingeschränkt werden sollte, so Däke abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Dieter Lau, Pressesprecher
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
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