Dienstwagenregelung diskriminiert Kleinunternehmer
(Berlin) - "Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Dienstwagenbesteuerung diskriminiert vor allem Kleinunternehmer", so der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. "Selbständige sollen in Zukunft per Fahrtenbuch nachweisen, dass sie ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Das bringt weitere bürokratische Belastungen für die Unternehmer mit sich."
Firmenwagen hingegen, die ein großes Unternehmen einem Mitarbeiter überlässt, sind von dieser Regelung nicht betroffen. "Die Bundesregierung brandmarkt die Praxis nach geltendem Recht nun als 'missbräuchliche Steuergestaltung'. Dabei übersieht sie, dass durch die neue Regelung die Steuergerechtigkeit mit Füßen getreten wird", so Ohoven. Außerdem sei bei Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstwagen mit einem Absatzeinbruch bei den deutschen Autoherstellern zu rechnen. "Das wird negative Auswirkungen und Arbeitsplatzverluste bis in die mittelständische Zuliefererindustrie mit sich bringen."
"Die neue Bundesregierung hat zugesagt, kleine Unternehmen bei Steuern und Abgaben zu entlasten und mit dem lange versprochenen Bürokratieabbau endlich ernst zu machen. Dem steht die geplante Dienstwagenbesteuerung diametral entgegen", betont Ohoven.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW)
Philipp Vohrer, Presseabteilung
Mosse Palais, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5332060, Telefax: (030) 53320650
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