Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Dieter Hundt: Regierungserklärung mit einigen richtigen Schritten in der Steuerpolitik / Enttäuschung über fehlendes Gesamtkonzept

(Berlin) - Der Bundeskanzler hat in seiner heutigen (17. März) Regierungserklärung richtige Überlegungen in der Steuerpolitik, aber kein überzeugendes Gesamtkonzept für die notwendigen Strukturreformen in unserem Land vorgelegt. Ich bin enttäuscht, dass Vorschläge zur Senkung der Lohnzusatzkosten, zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des Arbeitsrechts ausgeblieben sind, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt in Berlin.

Ich begrüße die Vorschläge zur Umgestaltung der Erbschaftssteuer und der Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Allerdings wäre die Finanzierung der Steuersatzabsenkung durch eine Anhebung der Mindestbesteuerung nicht nur keine Entlastung, sondern eine höchst problematische Ausdehnung der Verlustbesteuerung. Gerade für Unternehmen mit starken zyklischen Schwankungen, wie z. B. in Teilen der Investitionsgüter-Industrie, wäre die Besteuerung von Verlusten eine existenzgefährdende Substanzbesteuerung. Dieser Weg ist nicht gangbar, zumal er auch noch verfassungswidrig ist, wie jüngst durch ein Gutachten belegt wurde.

Demgegenüber begrüße ich den Vorschlag zur Reform der Erbschaftssteuer bei Betriebsübergaben. Er erleichtert den Generationenwechsel im Mittelstand. Da ein entsprechender Gesetzentwurf hierzu in Vorbereitung ist, fordere ich alle Beteiligten auf, dieses Gesetz schnell in Kraft zu setzen. Ein auf diesem Weg erleichterter Betriebsübergang würde zusätzliche Investitionen ermöglichen. Auch die angekündigte erhöhte Gewerbesteueranrechnung auf gewerbliche Einkünfte ist ein wichtiger Schritt, um den Mittelstand steuerlich zu entlasten, sagte Hundt.

Dreh- und Angelpunkt zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Senkung der Lohnzusatzkosten. Das hat der Bundeskanzler selbst noch in der vergangenen Woche beim Wirtschaftsgespräch in München erklärt. Noch vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung ihr Ziel bekräftigt, die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu senken. Umso enttäuschter bin ich, dass in der heutigen Regierungserklärung kein Vorschlag erkennbar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Die Vorschläge des Bundeskanzlers zum Arbeitsrecht bleiben weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Ich begrüße, dass endlich das unsinnige Verbot von befristeten Arbeitsverhältnissen wegfällt, wenn der Arbeitnehmer schon einmal beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Dieser Vorschlag ist aber kein ausreichender Beitrag für eine grundlegende Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts, erklärte Hundt.

Dass das Arbeitsrecht in Deutschland sogar für Juristen zu kompliziert ist, hat der Bundeskanzler in seiner Rede selbst bewiesen: Es ist eben nicht so, wie er ausgeführt hat, dass für ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre der Kündigungsschutz durch Befristungsmöglichkeiten faktisch außer Kraft gesetzt ist. Diese gesetzliche Regelung läuft Ende 2006 aus. Das Gesetz muss deshalb so geändert werden, dass es unbegrenzt über die nächsten 21 Monate hinaus gilt, damit die Aussage des Bundeskanzlers stimmt, sagte Hundt.

Enttäuschend ist auch, dass der Bundeskanzler keine grundlegenden Vorschläge zum versprochenen Bürokratieabbau vorgelegt und den Entwurf des bürokratischen Antidiskriminierungsgesetzes nicht zurückgezogen hat. Er hat damit zunächst die Chance vertan, die deutsche Wirtschaft vor zusätzlichen unnötigen Belastungen zu schützen. Alles, was über die europäischen Vorgaben hinausgeht, schafft Bürokratie und ist schädlich für die deutsche Wirtschaft. Das Gesetz bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Auch hier besteht erheblicher Handlungsbedarf. Ich hoffe deshalb, dass es heute Nachmittag in dem Gespräch mit der Opposition zu weiter gehenden Schritten kommt."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

NEWS TEILEN: