Digital allein reicht nicht: BVDM fordert Erhalt der gedruckten Packungsbeilage
(Berlin) - Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) fordert, die gedruckte Packungsbeilage für Arzneimittel auch künftig verpflichtend beizubehalten. In einem Positionspapier zur nationalen Umsetzung der EU-Humanarzneimittel-Richtlinie spricht sich der Verband für ein komplementäres Modell bestehend aus gedruckter Packungsbeilage plus elektronischer Arzneimittelinformation als Regelfall im deutschen Umsetzungsgesetz aus und hat dazu eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit adressiert.
Die im Dezember 2025 erzielte politische Einigung im EU-Trilog sieht in Art. 63 der neuen Richtlinie genau dieses komplementäre Modell als europäischen Regelfall vor. Eine ursprünglich beabsichtigte Ermächtigung der EU-Kommission die Papierbeilage zu einem späteren Zeitpunkt EU-weit abzuschaffen, wurde im Trilog ersatzlos gestrichen – auch dank des Einsatzes des BVDM und des europäischen Netzwerks MLPS (Medical Leaflets = Patient Safety) sowie zahlreicher Patienten-, Pflege-, Ärzte-, Apotheken- sowie Behindertenverbände. „Digitalisierung und Patientensicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Millionen Menschen in Deutschland verfügen nicht über die digitalen Kompetenzen oder die technische Ausstattung, um Arzneimittelinformationen ausschließlich digital abzurufen. Diese Personengruppe ist zwingend auf gedruckte Packungsbeilagen angewiesen, weil nur diese ihnen einen barrierefreien und sicheren Zugang zu essenziellen Arzneimittelinformationen ermöglichen.“
Patientensicherheit geht vor
Laut dem Länderbericht Deutschland zum Stand der Digitalen Dekade 2025 verfügen lediglich mit 52,2 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren weniger Menschen als im EU-Durchschnitt über grundlegende digitale Kompetenzen. Die Bevölkerungsgruppe der über 74-Jährigen, die überproportional stärker auf Arzneimittel angewiesen ist, ist in diesen Statistiken nicht einmal erfasst. Gerade bei Strom- oder Internetausfällen sichert die gedruckte Packungsbeilage den Zugang zu im Einzelfall lebenswichtigen Warnhinweisen und Dosierungsangaben.
Print-on-Demand ist keine Alternative
Zwar sieht die Humanarzneimittel-Richtlinie das Recht des Patienten vor, beim Kauf des Medikaments eine gedruckte Arzneimittelinformation zu verlangen. Eine Kostenanalyse des europäischen Beratungsunternehmens Eurovértice zeigt jedoch, dass die Gesamtkosten von Print-on-Demand in Apotheken die Kosten der industriell gedruckten Packungsbeilage um ein Vielfaches übersteigen würden. Hinzu kommen ungeklärte Fragen zu Haftung, Qualitätssicherung und Personalkapazität in Apotheken, dort wo Print-on-Demand wahrscheinlich umgesetzt würde.
Breites Bündnis für den Erhalt
Gemeinsam mit dem BVDM setzt sich auf europäischer wie nationaler Ebene ein breites Bündnis von Vertretern der Patienten, der Pflege, der Ärzteschaft, der Apotheken sowie der Schwerbehinderten für den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage neben der elektronischen Arzneimittelinformation ein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), Silke Leicht-Sobbe, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, Telefon: 030 2091390
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