Digital Networks Act riskiert Verbraucherrechte und Netzneutralität
(Berlin) - Der geplante Digital Networks Act könnte ein erster Schritt hin zur Einführung von Netzgebühren sein. Zudem könnten zentrale Verbraucherrechte im Telekommunikationssektor abgeschwächt werden, befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Gesetzespaket soll die Grundlage für eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur in der Europäischen Union bilden. Die Europäische Kommission plant, den Entwurf bis Ende 2025 zu veröffentlichen.
Die Europäische Kommission erwägt, einen Streitbeilegungsmechanismus für Telekommunikationsunternehmen und Inhalteanbieter einzuführen. Bei Uneinigkeiten könnte dann als Schlichtungsvorschlag die Zahlung von Netzgebühren durch die Inhalteanbieter ins Spiel gebracht werden. „Das wäre der erste Schritt hin zur Abschaffung der Netzneutralität. Aus Verbrauchersicht wäre das höchst problematisch“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wenn nicht mehr alle Daten gleichbehandelt werden, könnten sich kleinere Marktteilnehmer zurückziehen. Das führt dann zu weniger Auswahl und höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Inhalteanbieter sind etwa Streamingdienste oder Online-Medien. Sie würden dazu aufgefordert, Gebühren an die Telekommunikationsunternehmen für die Nutzung ihrer Netzinfrastruktur zu zahlen – obwohl diese verpflichtet sind, den gesamten Datenverkehr im Internet gleich zu behandeln.
Auch zentrale Verbraucherrechte könnten durch das Gesetzespaket abgeschwächt werden. Die Europäische Kommission erwägt, Informationspflichten für Anbieter zu reduzieren und Verbraucherschutzstandards bei Anbieterwechseln abzuschwächen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:
● Keine Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür: Die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus ist nicht notwendig und darf nicht mittelbar zur Einführung von Netzgebühren führen.
● Verbraucherrechte erhalten: Die hohen Verbraucherschutzstandards im Telekommunikationssektor dürfen im Rahmen einer Vereinfachung der Regelungen nicht abgeschwächt werden.
● Kupfer-Glasfaser-Migration verbrauchergerecht ausgestalten: Der Umstellungsprozess von alten Kupferkabeln auf moderne Glasfaserinfrastruktur muss transparent und freiwillig erfolgen und darf nicht zu erheblichen Preissteigerungen für die Verbraucher:innen führen.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000