Digital-Omnibus: Data Act darf nicht geschwächt werden!
(Berlin) - Am 19. November hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für Vereinfachungen im Digitalbereich vorgestellt. Sorge bereitet die angekündigte Möglichkeit für Hersteller, Daten zurückhalten zu können. Positive Änderungen gibt es bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im datenschutzrechtlichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Vereinfachungen im digitalen Regelwerk unterstützen wir. Aber wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft, wie der Data Act, dürfen nicht aufgeweicht oder ausgehöhlt werden. Unverzichtbar für Handwerksbetriebe ist ein fairer Datenzugang. Insoweit sehen wir die begleitende Data Union Strategy kritisch.
Trotzdem können die wirklichen Vereinfachungsmaßnahmen im KI-Omnibus-Paket Handwerksbetrieben mehr Rechtssicherheit geben: Daten sollen nur dann als personenbezogen gelten und damit geschützt sein, wenn ein Betrieb einen Kunden dadurch identifizieren kann. Das dürfte die alltägliche, unbedenkliche Datenverarbeitung in Handwerksbetrieben erleichtern.
Die Data Union Strategy stellt zudem klar, dass bei Künstlicher Intelligenz (KI) das berechtigte Interesse künftig als Rechtsgrundlage für das Training, die Entwicklung und die Evaluierung von KI-Modellen herangezogen werden kann. Damit wird auch die Nutzung wenig riskanter KI-Anwendungen im Handwerk vereinfacht.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
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