Digitale Gewalt ist reale Gewalt: Rechtsstaat und Gesellschaft müssen handeln
(Berlin) - Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) auf die massive Zunahme digitaler Gewalt gegen Frauen aufmerksam und fordert Politik, Justiz und Gesellschaft zu entschlossenem Handeln auf. Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes zeigen nicht nur einen deutlichen Anstieg digitaler Gewalt insgesamt, sondern auch eine dramatische Zunahme in Partnerschaften. Dennoch konzentrieren sich die politischen Debatten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen weiterhin vor allem auf den öffentlichen Raum. „Die größten Gefahren für Frauen lauern nach wie vor im privaten Umfeld“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Heute gehört die digitale Gewalt immer dazu. Das Recht muss hier Schritt halten.“
Mit der Istanbul-Konvention und EU-Gewaltschutzrichtlinie wird Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Ausdruck struktureller Ungleichheit verstanden. Auch digitale Gewalt fällt darunter. Sie umfasst unter anderem Überwachung, Manipulation, Schikanierung, Nachstellung, sexualisierte Gewalt durch Bilder, Drohungen oder Erpressung. Digitale Mittel verstärken Gewalt und werden häufig gemeinsam mit physischer Gewalt eingesetzt. Die Folgen für Betroffene sind gravierend:
Angstzustände und Traumatisierung, wirtschaftliche Einbußen und sozialer Rückzug.
„Wir brauchen endlich ein breites Bewusstsein für digitale Gewalt und ihre Anerkennung als reale Gewalt“, meint Theresia Rasche, Vorsitzende der Kommission Recht der digitalen Gesellschaft. „Was jetzt benötigt wird: Mehr Sachverstand bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bei der Verfolgung digitaler Gewalt und eine bessere Finanzierung von Fachberatungsstellen.“ Auch die Datenlage ist dringend zu verbessern: Regelmäßige Prävalenzstudien zu digitaler Gewalt mit geschlechtsspezifischer Differenzierung sind erforderlich. Zudem müssen heimliche Überwachung und digitale Nachstellung erschwert werden, etwa durch verpflichtende Designvorgaben, konsequente Einziehung von Überwachungstechnik und wirksame Schutzvorkehrungen für Betroffene.
Die Bekämpfung digitaler Gewalt ist keine Option, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Denn Deutschland hat die Istanbul-Konvention des Europarates ratifiziert und muss die EU-Gewaltschutzrichtlinie umsetzen. Trotz einzelner strafrechtlicher Regelungen bestehen erhebliche Schutzlücken. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rechtsschutzlücken im Lichte völker- und europarechtlicher Vorgaben zu schließen“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Kommission Strafrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0
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