Digitale Inhalte müssen geschützt werden - Phonoverbände begrüßen Stellungnahme des Bundesrats zum Urheberrecht
(Hamburg) - "Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft soll schnell umgesetzt werden, aber Nachbesserungen des Regierungsentwurfs sind dringend erforderlich. Diesen beiden Hauptaussagen der Stellungnahme des Bundesrats von letzter Woche stimmen wir zu", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände. Der Bundesrat hat in begrüßenswerter Klarheit die Gefahren des digitalen Klonens geschützter Inhalte angesprochen und gefordert, diese bei der Regelung der Privatkopie zu berücksichtigen. Hierzu gehören sowohl ein konsequenter Schutz technischer Maßnahmen als auch Maßnahmen, um Missbräuche der Privatkopie einzudämmen. Zu den vom Bundesrat angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anreize für die Entwicklung von Digital Rights Management-Systemen schaffen, gehört aber auch, dass solche Systeme nicht wieder ausgehebelt werden. Genau das lässt aber der Regierungsentwurf befürchten. Die dort vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen sind unpraktikabel, verursachen Rechtsunsicherheit und behindern die vom Bundesrat geforderte Weiterentwicklung technischer Systeme. Der vom Bundesrat geforderte Einstieg in individuelle Vergütungssysteme ist dort, wo er technisch und wirtschaftlich zu realisieren ist, ebenfalls zu begrüßen. Das technisch nicht Schützbare (Radiosendungen, analoge Kopiermöglichkeiten) muss darüber hinaus auch weiterhin konsequent (pauschal) vergütet werden. Dieser Aspekt kommt in der Bundesratsstellungnahme zu kurz. "Die Zeit drängt. Wir hoffen, dass nunmehr die parlamentarischen Beratungen über die Urheberrechtsnovelle zügig aufgenommen werden. Mit einer Reihe von noch notwendigen Änderungen kann das neue Urheberrechtsgesetz die derzeit gestörte Funktionsfähigkeit des Musikmarkts wieder herstellen", erklärt Gerd Gebhardt.
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