Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Digitales Rechtemanagement: Wo sind die Rechte der Verbraucher beim Umgang mit digitalen Produkten? / Umfangreiche Informations-Website von BEUC jetzt auch auf Deutsch

(Berlin) - Im Rahmen seiner Kampagne für digitale Verbraucherrechte hat BEUC, der Europäische Verbraucherverband, eine umfangreiche Website entwickelt: www.consumersdigitalrights.org. Diese ist ab heute (12. Januar 2006) auch auf Deutsch online. Hier können sich Verbraucher über ihre grundlegenden Rechte in der digitalen Welt und zum Digitalen Rechtemanagement (DRM) informieren.

Das Digitale Rechtemanagement (DRM) will die Nutzung digitaler urheberrechtlich geschützter Werke kontrollieren - durch technische Schutzmechanismen bei Hardware und Software. DRM-Systeme werden bei urheberrechtlich geschützten Medienprodukten eingesetzt - sowohl beim physischen Vertrieb von CDs, DVDs und sonstigen Medien als auch beim Online-Vertrieb von Musikdateien, elektronischen Büchern und Spielen sowie bei Pay-TV- und Video-On-Demand-Diensten. Musik- und Filmindustrie setzen zunehmend auf Digitales Rechtemanagement (DRM), um digitale Inhalte vor unbefugten Kopien zu schützen.

Eine Untersuchung des Europäischen Verbraucherverbands BEUC zu den Verbraucherrechten bei digitalen Musikangeboten war Anlass für eine europaweite Kampagne zu digitalen Verbraucherrechten und für diese Website.

Auf www.consumersdigitalrights.org erhalten User Antworten auf Fragen wie: Kann ich eine Kopie machen von einer CD oder DVD, die mir gehört, um sie auf meinem Autoradio abzuspielen oder um Sicherungskopien anzufertigen? Kann ich eine CD, die ich gekauft habe, auf meine Festplatte kopieren und MP3-Dateien erstellen? Was ist Peer-To-Peer-Filesharing (P2P) und ist P2P illegal? Wie kann ich herausfinden, was ich mit digitalen Inhalten machen darf?

Verbraucher haben Rechte im Umgang mit herkömmlichen audiovisuellen Produkten:
- das Recht auf Information,
- das Recht auf faire Vertragsklauseln
- das Recht auf Reklamation.
Diese Rechte müssen Verbraucher auch im Umgang mit digitalen Produkten haben.

Im digitalen Umfeld setzen sich allerdings viele Geschäftspraktiken über anerkannte Verbraucherrechte hinweg. Die Industrie allein bestimmt die Vertragsklauseln, entscheidet über den Umfang der zugänglichen Information, über das, was fair oder legal ist, wie Material genutzt werden darf. Verbraucherrechte werden dabei in keiner Weise berücksichtigt. Über das DRM könnte, so die Vision der Musikindustrie, jeder Nutzungsvorgang einzeln überprüfbar und damit abrechenbar werden. Privates Kopieren soll so eingeschränkt werden.

Bisher wurden DRM-Technologien in erster Linie zum Nachteil der Verbraucher eingesetzt und die traditionellen Verwendungsformen dadurch eingeschränkt. Informationen über Einschränkungen im Gebrauch von digitalen Geräten und Produkten werden Verbrauchern vor dem Erwerb häufig vorenthalten. Verbraucher sollen das Recht haben, über alle (Nutzungs-) Beschränkungen der Produkte, die sie kaufen, vorab informiert zu werden. Jede Änderung nach dem Kauf darf nur mit der Einwilligung des betroffenen Verbrauchers erfolgen: Zum Beispiel, wenn ein Programm auf seinem Computer herunter geladen wird und dadurch ohne sein Wissen Einstellungen des PCs oder Funktionen geändert werden.

Es ist an der Zeit, den Verbrauchern grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen und ihnen mitzuteilen, was sie mit ihrer digitalen Hardware und ihren digitalen Inhalten tun dürfen. Das ist die Botschaft, die diese Website und die Kampagne von BEUC verbreitet.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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