Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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DIHK-Analyse der Umweltzonen "Reiner Flickenteppich"

(Berlin) - Ein Jahr nach Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung droht den Autofahrern ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen bei der Einrichtung von Umweltzonen. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Große Unterschiede gibt es demnach bei Ausnahmeregelungen, Gebühren, Beschaffungsaufwand und Bußgeldern.

Fahrzeuge schlechter als Euro 3 dürfen in vielen Innenstädten spätestens ab 2012 nicht mehr fahren. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt: "Dies wird vor allem sozial Schwache und Kleinbetriebe treffen." Viele Kommunen haben daher umfangreiche Listen mit Ausnahmen erstellt. Der bürokratische Aufwand zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung ist aber immens. Hinzu kommt, dass Ausnahmegenehmigungen in der Regel auf ein Jahr befristet sind und nur in der Stadt gelten, in der sie ausgestellt wurden. Viele Gewerbetreibende sind aber in mehreren Städten tätig. Sie sind dann gezwungen, mehrere Genehmigungen zu beantragen.

Auch an Ausländer wurde nicht gedacht. Für sie ist die Beschaffung von Plaketten mit noch höherem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass viele ausländische Besucher die Plakettenpflicht überhaupt nicht kennen. Sie müssen dennoch damit rechnen, wegen fehlender Plakette mit 40 Euro Bußgeld belastet zu werden.

Wansleben: "Nachvollziehbar ist der Aktionismus vieler Kommunen nicht. Die Feinstaubbelastung ist auch ohne Umweltzonen rückläufig und wird in den kommenden Jahren weiter sinken." Ein gesetzlicher Zwang zur Einrichtung von Umweltzonen besteht ohnehin nicht. Darüber hinaus werden sowohl bei der Messung der Feinstaubbelastung, als auch bei der Interpretation der Grenzwerte vielfach Fehler gemacht. Die Messstellen befinden sich meist im Ampelbereich und sind damit nicht – wie gefordert – repräsentativ für mindestens 100 Meter Straße. Bei der Zahl der Überschreitungen wird nicht beachtet, dass die 35 höchsten Überschreitungen wegen witterungsbedingter Schwankungen unberücksichtigt bleiben können, und erst die dann folgenden Überschreitungen relevant sind. Wansleben: "Die Kommunen sollten ihre Pläne daher nochmals kritisch auf den Prüfstand stellen und dabei auch die Konsequenzen für die Wirtschaft und die Anwohner in der Stadt berücksichtigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

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