DIHK: Bei EU-Transparenzrichtlinie nicht zu Lasten der deutschen Wirtschaft draufsatteln!
(Berlin) - Die Einführung eines Bußgeldes für Verstöße gegen die Pflicht zur Bilanzoffenlegung lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) strikt ab. Die europäische Transparenzrichtlinie würde damit zu Lasten der deutschen Wirtschaft bei der Umsetzung in nationales Recht verschärft. Nach den Vorgaben aus Brüssel wäre ein Zwangsgeld ausreichend. Für die Unternehmen hätte es den Vorteil, dass sie Versäumnisse noch nachholen und eine Strafzahlung damit abwenden könnten.
Zudem dürfen die Fristen für die Offenlegung der Konzern- und Jahresabschlüsse nicht über die Richtlinie hinaus verkürzt werden. Der DIHK erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang daran, dass sie im Koalitionsvertrag ausdrücklich die eins zu eins-Umsetzung von EU-Richtlinien vereinbart hat.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ist Deutschland verpflichtet, ein elektronisches Handelsregister einzuführen. Der DIHK unterstützt dieses Vorhaben, weil es Gründungsverfahren vereinfacht. Für die Bekanntmachung der Registereintragungen soll künftig verstärkt das Internet genutzt werden. Die IHK-Organisation schlägt hier vor, die bisherige Praxis, Veröffentlichung über die Printmedien, für eine Übergangsfrist beizubehalten. Dies würde es gerade kleineren Unternehmen erleichtern, sich auf die neue Bekanntmachungspraxis einzustellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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