DIHK fordert beim Bürokratieabbau "Mut zu neuen Wegen " / Unterstützung für Clements "Masterplan" zugesagt
(Berlin) - Bundesminister Wolfgang Clement müsse bei seinem "Masterplan Bürokratieabbau" Mut zu neuen Wegen zeigen. Dies fordert der Deutsche Industrie-und Handelskammertag (DIHK) mit seiner dem Bundeswirtschaftsministerium übermittelten Vorschlagsliste zum Bürokratieabbau. So sollte die Bundesregierung in vielen Gesetzen auf Detailregelungen verzichten und statt dessen den Unternehmen Ziele vorgeben, die sie - ggf. auch in betrieblichen Bündnissen - optimiert umsetzen müssten (Subsidiarität). Für Genehmigungsverfahren sollte ein zweistufiges Fristenregime - Frist für Vollständigkeitsprüfung sowie Bearbeitungsfrist - gelten; bei Fristüberschreitung durch die Behörde sollten die Unterlagen als vollständig bzw. der Antrag als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion). Als Einstieg in einen umfassenden Bürokratieabbau sollten in einem "Small Business Act" speziell Existenzgründer und kleinere Betriebe entlastet werden. Der DIHK schlägt hierzu als Innovation vor, eine "Positivliste" von Regeln und Gesetzen zusammen zu stellen, die den Kleinbetrieben vor allem in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht, Haftung, Umwelt- und Verbraucherschutz zumutbar und in einer überschaubaren Zahl von Aktenordnern zusammen zu fassen seien.
Sollte die Bundesregierung Vorschläge zum Bürokratieabbau nicht sofort für das gesamte Bundesgebiet umsetzen können, empfiehlt der DIHK, in einem ersten Schritt "Testgebiete" auszuweisen. Die Auswahl sowohl einer ostdeutschen als auch einer westdeutschen Testregion wäre zweckdienlich.
Die Vorschlagsliste des DIHK umfasst im Einzelnen 21 spezifizierte Vorschläge und reicht vom Ladenschluss über das öffentliche Vergaberecht bis zum Betriebsverfassungsgesetz. Bei den Buchführungs- und Gewinnermittlungspflichten fordert der DIHK - über die Pläne der Bundesregierung hinaus - Kleinbetriebe mit Freiberuflern gleich zu stellen, die generell eine unkomplizierte Einnahme-Überschussrechnung zur Erfolgsermittlung durchführen dürfen.
Existenzgründer sollten zudem für einen Zeitraum von fünf Jahren befristete Arbeitsverträge abschließen dürfen. Beim Kündigungsschutzrecht fordert der DIHK, den derzeit geltenden Schwellenwert zur Anwendung des Kündigungsschutzes auf 20 Mitarbeiter heraufzusetzen. Für die Meldung von Beschäftigungsverhältnissen an die Sozialversicherungen schlägt der DIHK vor, generell eine zuständige Einzugsstelle (Clearing Stelle) vorzusehen, die dann die Beiträge an die einzelnen Empfänger in den Sozialversicherungen weiterleitet. Die Regelung sollte nicht nur für geringfügige, sondern für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse gelten.
Die Vorschlagsliste des DIHK im Internet unter www.dihk.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
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