DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: Schutz geistigen Eigentums auf bessere rechtliche Grundlagen stellen
(Berlin) - "Ich hoffe, dass es ein gutes Omen ist, dass sich der Bundestag ausgerechnet am Tag des Geistigen Eigentums mit der effizienteren Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte beschäftigt. Endlich! Deutschland hinkt mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie inzwischen schon über ein Jahr hinterher. Herausgekommen ist bisher allerdings eine Gesetzesvorlage, die noch einige Schwächen aufweist.
So können Rechteinhaber zwar künftig gegenüber Dritten, wie z.B. Internetprovidern, Auskunftsansprüche geltend machen, müssen dazu aber bei Gericht eine Anordnung beantragen. Das belastet nicht nur die Justizbehörden in erheblichem Maße. Die geschädigten Unternehmen haben ebenfalls das Nachsehen. Sie müssen für jeden Antrag 200 Euro Gebühren zahlen. Dabei haben die Unternehmen im Kampf gegen dreiste Fälscher ohnehin schon erhebliche Kosten beispielsweise für Ermittler, Rechtsverfolgung und Vernichtung zu tragen. Denn: Bei den Fälschern gibt es meist nichts zu holen.
Änderungsbedarf sieht der DIHK auch beim Schadensersatz. Es kann doch nicht sein, dass ein geschädigtes Unternehmen nur so viel bekommt, wie der Markenpirat für eine ordentliche Lizenz hätte zahlen müssen. Das ist zu wenig und macht Rechtsverletzungen zum kalkulierbaren Risiko. Österreich hat zum Beispiel hier eine doppelte Lizenzgebühr eingeführt.
Wichtig ist auch, dass das erleichterte Grenzbeschlagnahmeverfahren wieder greift und nach Möglichkeit die Waren im Transit mit einbezogen werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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