Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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DIHK-Präsident Braun schlägt Pakt für Ausbildung vor

(Berlin) - DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun schlägt bei seinem heutigem (21. April) Gespräch mit SPD-Chef Müntefering einen “Pakt für Ausbildung” als Alternative zur Ausbildungsplatzabgabe vor. “Nur wenn Rot-Grün auf das Gesetz verzichtet, können wir das gemeinsame Ziel erreichen: Allen Jugendlichen eine Einstiegschance zu ermöglichen!” Kernelemente eines Paktes für Ausbildung sind regionale Bündnisse ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, ein Azubi-Bafög als Mobilitätshilfe, eine individuelle Unterstützung für unvermittelte Jugendliche sowie Einstiegsqualifizierungen für bedingt Ausbildungsfähige. “Die IHK-Organisation reicht der Politik für einen solchen Pakt die Hand und ist bereit, weitreichende Leistungszusagen zu machen.”

Ein solcher Pakt setzt voraus, dass der Gesetzentwurf für mindestens drei Jahre in der Schublade verschwindet. Denn alleine die Debatte kostet jeden Tag mehr Ausbildungsplätze. “Eine Verdopplung der Ausbildungslücke ist dann sehr schnell erreicht. Auch Appelle an die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen gehen ins Leere, wenn die Berufsausbildung qua Abgabe zu einem rein betriebswirtschaftlichen Rechenexempel degradiert wird. Nur durch das Engagement tausender Unternehmen konnte aber in den letzten Jahren eine nahezu vollständige Versorgung erreicht werden. Die Regierungsfraktionen haben es in der Hand, den Ausbildungszug gegen die Wand zu fahren oder doch gemeinsam Lösungen im Interesse der Jugendlichen zu vereinbaren”, so Braun.

Das wird nur in einem gemeinsamen Kraftakt gelingen, denn angesichts einer schwachen Beschäftigungssituation - im vergangenen Jahr ging die Beschäftigung um 600.000 (-2,2 Prozent) zurück – ist bereits das Ausbildungsergebnis des Jahres 2003 ein Erfolg: Die Zahl der neuen Ausbildungsplätze ging nur um 4.000 (-0,7 Prozent) zurück, im IHK-Bereich stieg sie sogar an.

Als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung schlägt der DIHK einen “Pakt für Ausbildung” mit folgenden Kernelementen vor:

1. Vereinbarungen auf Länderebene unter Beteiligung des Bundes

In Anlehnung z.B. an den Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen verpflichten sich Bundesländer, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kammern sowie die Agenturen für Arbeit und Kommunen zu einem Ausgleich auf Länderebene. Die IHKs sind bereit, gemeinsam mit den Landesregierungen federführend für diesen regionalen Ausgleich zu sorgen. Dabei müssten bestehende Sonderprogramme für die neuen Bundesländer fortgeführt werden.

2. Mobilitätshilfe durch Azubi-Bafög

Ausbildungsfähige Jugendliche, denen ein Ausbildungsangebot in der näheren Umgebung nicht gemacht werden kann, erhalten von der Agentur für Arbeit eine verbesserte Mobilitätshilfe (Azubi-Bafög), um anderenorts eine Ausbildung beginnen zu können. Die Kammern engagieren sich verstärkt bei der Vermittlung in eine auswärtige Ausbildung; der DIHK koordiniert die dafür erforderlichen Informationen über unbesetzte Lehrstellen.

3. Kompetenzcheck und individuelle Betreuung

Die zu Beginn des Ausbildungsjahres noch unvermittelten Jugendlichen werden umgehend zu einem Kompetenzcheck eingeladen, der durch beauftragte Dritte durchgeführt wird. Die Ergebnisse des Kompetenzchecks dienen der Orientierung der Jugendlichen und bilden die Basis für die gemeinsamen Nachvermittlungsaktionen von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Arbeitsagenturen. Jugendliche, die weder Kompetenzcheck noch Nachvermittlung wahrnehmen, gehören nach einer einvernehmlichen Individualprüfung nicht mehr zum Kreis der Bewerber und gelten damit nicht mehr als “unversorgt”.

4. Einstiegsqualifikation als Brücke in den Ausbildungsmarkt

Denjenigen ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben, werden Möglichkeiten einer betrieblichen Ausbildungsvorbereitung in Form einer Einstiegsqualifikation angeboten. Die IHKs werben- entsprechend ihrem Lehrstellenanteil am Gesamtausbildungsmarkt - hierfür ausreichend Plätze ein. Sie werden dabei mit anderen Wirtschaftsverbänden zusammenarbeiten. Die Handwerkskammern haben genauso wie die IHKs bereits solche Einstiegsqualifikationen entwickelt. Die öffentliche Hand, die deutlich weniger ausbildet als die Wirtschaft, muss ebenfalls anteilig solche Plätze zur Verfügung stellen. Für Einstiegsqualifizierungen kommen insbesondere Betriebe in Betracht, die infolge ihrer Größe und ihrer Beschäftigungsstruktur derzeit keine oder nur kaum Ausbildungsplätze bieten können. Die beteiligten Betriebe tragen die Kosten für die Ausbildung selbst. Den Unterhalt der Jugendlichen finanzieren die Arbeitsagenturen.

5. Intensivierung der Zusammenarbeit von Schulen und Betrieben

Die IHKs werben verstärkt dafür, dass ehrenamtliche Helfer Schülerinnen und Schüler, denen ein Schulabschluss nicht sicher ist, individuell fördern und unterstützen. Auch muss noch stärker als bislang in Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft der frühzeitige Kontakt zur Berufswelt über Schülerpraktika und weitere Maßnahmen gefördert werden.

6. Neue Lehrstellenpotenziale ausschöpfen

Politik und Wirtschaft werben gemeinsam für die neuen und neugeordneten zweijährigen Ausbildungsberufe, die einen zusätzlichen qualifizierten Einstieg in das Berufsleben ermöglichen und zugleich Anschlussqualifizierungen eröffnen. In den nächsten Jahren besteht hier ein Potenzial von rund 15.000 Ausbildungsplätzen. Das Potenzial z. B. beim Maschinenführer, Servicefahrer und Fachlageristen kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn Gewerkschaften und Betriebsräte diese zusätzlichen Möglichkeiten nicht weiter torpedieren.

7. Tarifvertragliche Regelungen zur Förderung der Ausbildung

Der Pakt für Ausbildung kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Der DIHK bittet daher Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, im Rahmen der Tarifautonomie zusätzliche Anreize zur Ausbildung zu schaffen und bestehende Hindernisse abzubauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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