DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun zur Erbschaftsteuerreform / Richtiger Weg, aber nicht auf halber Strecke stehen bleiben
(Berlin) - "Mit dem Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuer wird ein wichtiges Refomvorhaben auf den Weg gebracht. Die Reform muss jetzt aber auch zügig umgesetzt werden, die Unternehmen warten seit langem auf Klarheit und Rechtssicherheit. Die Gesetzgebung darf nicht mit der Ausrede verzögert werden, dass die Politik auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wartet. Denn das Gericht wird sich in seinem Urteil auf Bewertungsfragen konzentrieren, während das Erbschaftsteuerreformgesetz die Unternehmenskontinuität in der Generationenfolge sichern soll.
Der grundsätzlich richtige Ansatz eines Stundungs- und Abschmelzungsmodells darf aber nicht durch Bürokratie und die willkürliche Ausgrenzung einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. Geldbestände oder die Beteiligung an Kapitalgesellschaften) aus dem begünstigten Betriebsvermögen konterkariert werden. Bleiben diese Webfehler im Gesetz unverändert, wird eine Vielzahl an familiengeführten Unternehmen gravierende Nachteile im Erbfall erfahren. Dies gefährdet die Unternehmen in ihrem Fortbestand und bedroht Arbeitsplätze. Die jetzt vorgesehene Entlastung des europäischen Betriebsvermögens ist für viele Unternehmen noch nicht ausreichend. Der Gesetzgeber sollte vielmehr den Mut beweisen und das weltweite unternehmerische Vermögen einbeziehen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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