Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Handlungsspielraum nutzen, um Fahrverbote zu vermeiden

(Berlin) - Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fahrverboten erklärt der stv. DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat sein heutiges Urteil mit Augenmaß gefällt. Generelle und sofortige Fahrverbote, die aus Sicht des DIHK Unternehmen besonders schwer belastet hätten, wurden damit abgewendet. Fahrverbote dürfen laut dieser Entscheidung nur das letzte Mittel für saubere Luft sein. Darüber hinaus müssen sie nach Ansicht der Richter verhältnismäßig ausgestaltet werden und ausreichende Übergangsfristen sowie Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr vorsehen. Und nur wenn Luftqualitätsziele nicht mit anderen Mitteln erreicht werden, können Fahrverbote in Umweltzonen oder an Streckenabschnitten für bestimmte Dieselfahrzeuge zulässig sein. Die Städte stehen nun vor der nötigen Anpassung ihrer Luftreinhaltepläne. Aus Sicht des DIHK ist es nun wichtig, dass sie ihren Handlungsspielraum nutzen und weiterhin auf umfassende Maßnahmen für nachhaltige Mobilität statt auf Fahrverbote setzen."

Quelle und Kontaktadresse:
(DIHK) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Thomas Renner, Pressesprecher Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(cl)

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