Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Discounter: Geschmacksmonotonie nimmt zu / vzbv will mehr geschmackliche Vielfalt im Supermarkt

(Berlin) - Mehr Vielfalt beim Obst- und Gemüseangebot von Supermärkten und Discountern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv gefordert. "Zwischen der enormen Vielfalt im Anbau und dem eingeschränkten Angebot im Handel klafft eine riesige Lücke", so Thomas Isenberg, Fachbereichsleiter Gesundheit und Ernährung. "Gerade bei Discountern ist die Monotonie erschreckend." Trotz der etwa 210 Kartoffel- oder 480 Möhrensorten, die für den Anbau zugelassen sind, sei die Wahlmöglichkeit der Verbraucher auf wenige Sorten beschränkt.

Anlässlich der Internationalen Messe für Früchte- und Gemüsemarketing - der Fruit Logistica Berlin - rief der vzbv den Handel auf, die Bedürfnisse der Verbraucher nach geschmacklicher Vielfalt stärker zu berücksichtigen.

Der Geschmack gehört beim Verbraucher zu den wichtigsten Kriterien beim Lebensmitteleinkauf neben der Frische und dem Preis. Dennoch fehlen verbindliche Angaben zu Geschmacksaspekten im Sortiment des Handels. Oft wissen Verbraucher erst nach der Zubereitung und dem Verzehr zu Hause, was sie gekauft haben - und wie es schmeckt. Indem alte Sorten in Vergessenheit geraten, schwinden für den Konsumenten zudem die Möglichkeiten geschmackliche Erfahrungen zu sammeln - die Geschmackskompetenz der Verbraucher nimmt weiter ab. "Wer auf Geschmack und Qualität setzt, kann auch im Lebensmittelhandel gut verdienen," sagte Thomas Isenberg. "Schon im eigenen Interesse sollte der Handel deshalb mehr geschmackliche Vielfalt bieten."

Um dem Verbraucher eine Kaufentscheidung nach dem Geschmack zu ermöglichen, will der vzbv die obligatorische Aufnahme von Geschmacksaspekten als Qualitätskriterium in die Sortenliste des Bundessortenamtes. "Der Geschmack muss als Qualitätskriterium bei Obst und Gemüse zur Regel werden", so vzbv-Experte Isenberg. Mit der Forderung nach einer obligatorische Geschmacksprüfung und entsprechender Kennzeichnung der Sorten ist der vzbv auf einer Linie mit der EU- Kommission, die die geltenden Handelsnormen in diesem Punkt ergänzen will.

Die Fruit Logistica, internationale Fachmesse für Früchte- und Gemüsemarketing, findet vom 10. bis 12. Februar in Berlin statt.

Beispiel Speisekartoffel
Das Beispiel Kartoffeln zeigt, dass der Geschmack als Qualitätskriterium bisher zu Unrecht eine untergeordnete Rolle spielt. In Deutschland kann der Landwirt aus 211 Speisekartoffel-Sorten wählen. Im Handel sind jedoch nur sehr wenige Sorten zu finden.

Bei Kartoffeln gibt es keine EG-einheitlichen Vorschriften, wie es sie bei Obst und Gemüse gibt. Grundlage für die Vermarktung ist die nationale Handelsklassenverordnung. Danach dürfen Speisekartoffeln nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Kochtyp zugeordnet sind ("fest kochend", "vorwiegend fest kochend", "mehlig"). Wesentliche Merkmale der äußeren Qualität von Speisefrüh- und Speisekartoffeln werden durch die 1985 neu gefasste Handelsklassenverordnung festgelegt. Danach dürfen Speisekartoffeln nur in den Klassen "Extra" und "I" angeboten werden. Verkehrsfähig sind zudem nur sortenreine, gesunde, ganze, feste und praktisch saubere Kartoffeln. Je nach Klasse wird eine bestimmte Sortierung nach der Größe vorgenommen.

Gekennzeichnet sind Speisekartoffeln zudem mit der Verkehrsbezeichnung, der Sortenbezeichnung, dem Einfüllgewicht in Kilogramm und der Anschrift des Abpackbetriebes oder Verkäufers. Faktoren der inneren Qualität (Nährwert, Form, Fleischfarbe, Geschmack) finden keine Beachtung bei der Handelklassenverordnung.

Im Rahmen der jährlichen Wertprüfungen wird bei der Beschreibung der Koch- und Speiseeigenschaften der Sortenliste des Bundessortenamtes zwar die Eigenschaft "Mängel im Geschmack" untersucht. Es geht jedoch lediglich um Qualitätseinbußen, also um Abweichungen vom Optimum (zum Beispiel, wenn ein bitterer Geschmack festgestellt wird).

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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