DisEqC-Verfahren / Abmahnung wegen Patentverletzungen
(Frankfurt am Main) - Zurzeit werden zahlreichen Mitgliedsbetrieben der Innungen für die Elektro- und Informationstechnischen Handwerke bundesweit Abmahnungen der Fa. SuperSat electronic Handels GmbH zugestellt. Darin machen die Rechtsanwälte Runte & Hänsgen, Neu-Isenburg, eine Verletzung eines Patents auf das so genannte DiSEqC-Verfahren geltend.
Der Wahrheitsgehalt der patentrechtlichen Aussagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend zu bewerten. Die patent¬rechtliche Beurteilung muss daher zwischen den von diesen Vorwürfen unmittelbar Betroffenen durchgeführt werden. Zwischenzeitlich wurde der Zentralverband für die Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) darüber informiert, dass ein vergleichbarer Fall bereits vor dem Landgericht Mannheim anhängig war. Nach Auffassung der Richter soll nur in ganz bestimmten Konstella¬tionen eine mittelbare Patentverletzung in Betracht kommen. Schon vor diesem Hintergrund erscheint zweifelhaft, ob die von der Fa. SuperSat betriebenen Abmahnverfahren letztendlich erfolgreich sein können.
Die Abmahnverfahren unterliegen nach derzeitigem Kenntnisstand auch weiteren juristischen Bedenken. So sind Form und Umfang der Abmahnaktion wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Für Anfang der 12. KW kündigt die Fa. TechniSat zum gesamten Problemkreis eine Informationsveranstaltung an. Daran wird der ZVEH teilnehmen.
Überdies wird der Sachverhalt derzeit auch durch einen vom ZVEH beauftragten Fachanwalt einer gründlichen juristischen Bewertung unterzogen. Gegebenenfalls wird der ZVEH in einem juristischen Eilverfahren (Musterprozess) die Rechte seiner Mitgliedsbetriebe sichern lassen.
Der ZVEH empfiehlt betroffenen Mitgliedsbetrieben, die Unterlassungserklärungen derzeit nicht zu unterschreiben. Staat dessen sollte den Abmahnenden mitgeteilt werden, dass die Angelegenheit juristisch geprüft wird.
In Zweifelsfragen können sich die Mitgliedsbetriebe mit dem ZVEH in Verbindung setzen. So kann in Abstimmung mit dem beauftragten Anwalt im konkreten Einzelfall schnell individuelle Hilfestellung geleistet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Pressestelle
Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 2477470, Telefax: (069) 24774719