Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Diskriminierung nur eine Randerscheinung / Weniger Neueinstellungen im Mittelstand

(Berlin) - Diskriminierung von Arbeitnehmern ist im Mittelstand allenfalls eine Randerscheinung. Darauf wiesen die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) und der Bundesverband der Selbständigen (BDS) anlässlich der heutigen (07. März) Bundestagsanhörung des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin hin.

"Das von der Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz wird fatale Folgen für kleine und mittlere Betriebe haben. Da die Bundesregierung über Vorgaben der EU weit hinausgeht, drohen den Betrieben unverantwortlich hohe Kosten und eine Flut von Prozessen. Darum werden sich die Betriebe bei Neueinstellungen noch stärker zurückhalten. Einige Unternehmen haben dieses bereits angekündigt", erläuterte BDS-Präsident Rolf Kurz.

"Wenn künftig der Arbeitnehmer 'dem ersten Anschein nach diskriminiert ist' und nur angenommen wird, es könne eine 'unzulässige Motivation der unterschiedlichen Behandlung' vorgelegen haben, muss der Unternehmer das Gegenteil beweisen. Das ist in der Praxis unmöglich! Durch die Beweislastumkehr müssten die Inhaber kleiner Betriebe stets befürchten, gegen das Gesetz zu verstoßen und Schadenersatz zahlen zu müssen", erklärte AWM-Präsident, Günter Schmitt-Bosslet.

Schon heute ist der Schutz vor Diskriminierung im deutschen Recht verankert. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen widmen sich umfassend dem Schutz vor Benachteiligung. Statt blindwütig ein neues Gesetz zu erlassen, sollte die Bundesregierung zunächst prüfen, welche der EU-Vorgaben bereits geltendes Recht in Deutschland sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM) Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin Telefon: 030/288807-0, Telefax: 030/288807-10

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